LUZERN: Unternehmer übernimmt Schlössli Utenberg

Ein Luzerner Unternehmer übernimmt das Schlössli Utenberg und verlegt seinen Firmensitz von Baar nach Luzern. Das enttäuscht Luzerner Initianten, die auf eine öffentliche Nutzung setzten.

Sandra Monika Ziegler
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Im Schlössli Utenberg wird voraussichtlich erst nächsten Frühling wieder Leben einziehen. (Bild: Boris Bürgisser (Luzern, 24. April 2017))

Im Schlössli Utenberg wird voraussichtlich erst nächsten Frühling wieder Leben einziehen. (Bild: Boris Bürgisser (Luzern, 24. April 2017))

Sandra Monika Ziegler

sandra.ziegler@luzernerzeitung.ch

Das Luzerner Restaurant Schlössli Utenberg hat einen neuen Besitzer. Ein Luzerner Unternehmer will seine Beratungsfirma von Baar nach Luzern verlegen. Entsprechende Recherchen un­serer Zeitung bestätigt die Cresta Hotels Davos AG, welche 1997 einen Baurechtsvertrag mit der Stadt Luzern abgeschlossen hatte. Man habe einen Käufer gefunden, der Vertrag sei unterschrieben, heisst es auf Anfrage. Näherers zur Person und deren Unternehmen wollte die Cresta Hotels Davos AG nicht preisgeben. Die Aktiengesellschaft befindet sich in Nachlassstundung und verwertet zurzeit all ihre Vermögensteile. Dazu gehört auch das Schlössli Utenberg. Bis der Verkauf unter Dach und Fach ist, müssen noch der Luzerner Stadtrat und das Regionalgericht Prättigau/Davos zustimmen.

Noch Anfang Jahr hoffte die Stadt Luzern, die das Gebäude im Baurecht abgegeben hat, auf eine schnelle Nachfolge. Im April dieses Jahres äusserte sich Stefan Christen, Leiter Finanzliegenschaften-Management Stadt Luzern, gegenüber unserer Zeitung optimistisch. Doch wie es aussieht, wird frühestens nächstes Frühjahr wieder Leben auf dem Utenberg einziehen.

Stiftung für ein öffentliches Kulturzentrum im Schlössli

Der aktuelle Käufer war aber nicht der Einzige, der Interesse zeigte. Nachdem im Frühjahr publik wurde, dass eine Nachfolge gesucht wird, meldete sich auch eine siebenköpfige Gruppe interessierter Luzerner bei der Stadt und beim Sachwalter der Baurechtnehmerin. Die interessierte Gruppe legte Mitte Mai ein Dossier vor mit Konzept und Businessplan. Für den Betrieb wollten sie die Stiftung Schlössli Utenberg gründen. «Geld und Engagement sind vorhanden», sagt Katharina Thalmann, sie ist Mitglied der Gruppe. Die Interessenten wollten aus dem Schlössli ein öffentlich zugängliches Kulturzentrum machen, mit Schwerpunkt auf bildender Kunst und Musik. Thalmann: «Wir klärten intensiv ab, ob sich ein Gastrobetrieb überhaupt rechnen würde. Die Vergangenheit zeigt, dem ist nicht so.» Beratend stand ihr der umtriebige Gastronom Samuel Vörös zur Seite. Ihm wurde das Schlössli übrigens auch schon angeboten, doch er lehnte ab.

Zur Absage an das Stiftungsprojekt hätten wohl die Änderungswünsche im Baurechts­vertrag geführt, resümiert ­Thalmann. So wollten die Interessenten unter anderem den Beginn der 50 Jahre dauernden Laufzeit erst ab dem Übernahmedatum. Und im Vertrag sollte festgeschrieben werden, dass das Schlössli im Sinne eines öffentlich zugänglichen Kulturzentrums mit Schwerpunkt bildende Kunst und Musik geführt werden soll. Thalmann ist entmutigt: «Der Stadtrat lässt keinen Weitblick erkennen, es fehlt der politische Mut.»

Stadt kann nur zustimmen oder ablehnen

Doch das Schicksal liegt in den Händen der Baurechtnehmerin, der Cresta Hotels Davos AG, sie ist allein verfügungsberechtigt. Somit hat die Stadt Luzern nur wenig zu sagen, wie Baudirektorin Manuela Jost ausführt: «Wir können die Bewilligung verweigern, wenn wir sehen, dass die Verpflichtungen im Baurechtvertrag nicht eingehalten werden können. Oder wenn wir als Stadt von unserem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wollen.» Die Stadt komme jedoch nicht als Käuferin in Frage, so Jost weiter. Der Stadtrat entscheidet an einer der nächsten Sitzungen, ob er dem Luzerner Unternehmer das Vertrauen schenkt.

Vom Projekt der Stiftung habe der Luzerner Stadtrat zwar Kenntnis, doch die Baurechtnehmerin stellte diesbezüglich beim Stadtrat keinen konkreten Antrag. Jost: «Wie bereits erwähnt, sind wir von uns aus nicht verfügungsberechtigt. Zudem hätte die Stiftung den Baurechtvertrag nicht 1:1 übernommen, sondern Änderungswünsche angebracht. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der Vertrag neu ausgehandelt werden müsste, und das wollte der Stadtrat nicht.» Der Vertrag soll bis ins Jahr 2047 unverändert bleiben. Laut Baurechtvertrag wird ein jährlicher Zins von 20 000 Franken erhoben. Dieser muss aber erst bezahlt werden, wenn der Betrieb Gewinn schreibt. Das war seit dem Start der Laufzeit im Jahr 1997 noch nie der Fall.

Was der neue Käufer dereinst für ein Gastrokonzept verfolgt, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Zur Frage, ob der Luzerner Stadtrat einem Betrieb mit Spitzengastronomie eine Chance gibt, sagt Jost: «Gastronomie hat dort sicher eine Chance, aber nicht eine im Spitzenbereich.» Jost hofft, dass es beim Schlössli zügig vorwärtsgeht: «Schön wäre, wenn im nächsten Frühjahr das Schlössli wieder in Betrieb ist.»