Urdorf
Mario Fehrs Immunität soll aufgehoben werden: Beschwerde kommt vors Bundesgericht

Eine Strafanzeige gegen den Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) wird ein Fall für das Bundesgericht. Sechs Bewohner von Notunterkünften werfen Fehr vor, in Asyleinrichtungen viel zu wenig für den Schutz vor dem Corona-Virus getan zu haben.

Lydia Lippuner
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Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr hat laut der Staatsanwaltschaft in Asylzentren den Schutz vor dem Coronavirus durchaus gewährleistet. (Symbolbild)

Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr hat laut der Staatsanwaltschaft in Asylzentren den Schutz vor dem Coronavirus durchaus gewährleistet. (Symbolbild)

Keystone/Alexandra Wey

Bewohner von Notunterkünften werfen Mario Fehr vor, in Asyleinrichtungen wie dem Rückkehrzentrum in Urdorf viel zu wenig für den Schutz vor dem Corona-Virus getan zu haben.
Eine Strafanzeige gegen den Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) wird ein Fall für das Bundesgericht. Fehr, leitende Beamte des Zürcher Sozialamts sowie die private Betreiberin der Notunterkünfte hätten – mindestens im März – die Empfehlungen des Bundes zur Eindämmung der Coronapandemie in den Nothilfeunterkünften wie dem Rückkehrzentrum in Urdorf verletzt.
Das kritisieren sechs abgewiesene Asylsuchende. Sie hatten ihre Strafanzeige im Kanton Zürich bereits Ende Mai eingereicht. Unterstützt wurden sie vom Verband Demokratische ­Juristinnen und Juristen der Schweiz und dem Verein Solidarité sans frontières.

Weil Fehr als Regierungsrat Immunität geniesst, hatte der Kantonsrat über ein allfälliges Strafverfahren gegen ihn zu befinden. Die Geschäftsleitung des Parlaments entschied im November, auf die Anzeige gegen Fehr sei gar nicht einzutreten. Der Entscheid fiel aufgrund eines entsprechenden Antrags der Staatsanwaltschaft. Darin entlastete die Staatsanwaltschaft II für besondere Untersuchungen Fehr und die Mitbeschuldigten. Die Verantwortlichen von Sicherheitsdirektion und Betreiberfirma hätten «die diesbezüglichen Schutzmassnahmen während des inkriminierten Zeitraums stetig umgesetzt und angepasst», hiess es.

Kläger vermuten politische Motive

Die Kläger monieren, die Geschäftsleitung des Kantonsrats habe nicht wie vom Gesetz vorgesehen die Justizkommission oder den gesamten Kantonsrat entscheiden lassen. Vielmehr sei sie auf das Gesuch, eine Strafuntersuchung zu eröffnen, überhaupt nicht eingetreten. «Es ist rechtsstaatlich höchst fragwürdig, dass eine Strafuntersuchung auf diese Weise verunmöglicht wird», sagt Rechtsanwalt Marcel Bosonnet, der die Kläger vertritt. Deshalb würden sie sich nun vor Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen den Entscheid der Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrates wehren.

Die Geschäftsleitung habe zudem ihren ablehnenden Entscheid gefällt, ohne eigene Abklärungen vorgenommen zu haben. Sie habe sich auf eine Stellungnahme des angezeigten Regierungsrats verlassen und auf die Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft. «Im Gegensatz zu Mario Fehr wurde uns das rechtliche Gehör in diesem Verfahren verweigert», sagt Bosonnet.

Und auch die Oberstaatsanwaltschaft habe keinerlei Untersuchungen vorgenommen. Sie sei der Annahme des zuständigen Staatsanwalts gefolgt, dass die Strafklage haltlos sei. Die Kläger sind überzeugt, dass «eindeutig politisch motiviert eine Strafuntersuchung verhindert werden soll».
In ihrer Beschwerde vor dem Bundesgericht verlangen die Kläger, dass der Kantonsrat einen gesetzeskonformen Entscheid über die Immunität von Regierungsrat Mario Fehr fällt und dass gegen ihn eine Strafuntersuchung eröffnet wird. Auch gegen die verantwortlichen Amtspersonen und die Betreiberfirma der Unterkünfte soll eine Strafuntersuchung eröffnet werden.

Es ist den Beschwerdeführern wichtig, dass der Fall so schnell wie möglich behandelt wird. Denn die Zeit spiele gegen die Geschädigten, da die Betroffenen jederzeit in ihre Geburtsländer zurückgeführt werden können, wie Bosonnet erklärt. Mit ihnen verschwinde auch das belastende Beweismaterial der Strafanzeige. Anfang Dezember verliessen laut Medienmitteilungen der Zürcher Sicherheitsdirektion bereits zwei Sonderflüge die Schweiz, um abgewiesene Asylsuchende wieder zurückzuführen.

Sollte das Bundesgericht die Beschwerdeführer abblitzen lassen, wollen diese die Strafanzeige an den Europäischen Gerichtshof weiterziehen. «Im Sommer landete ein ähnlicher Fall in Strassburg. Damals bekamen die Kläger recht», sagt Rechtsanwalt Bosonnet. Es gehe hier um das Menschenrecht auf Leben und Gesundheit. Dieses dürfe auch nicht aufgrund von Immunität ungestraft verletzt werden. (lyl/sda)