Mietkaution: Wer muss für die Kontoführung aufkommen?
Für meine Wohnung musste ich als Kaution 1600 Fr. hinterlegen. Nun hat es gemäss dem Kontoauszug Ende Jahr 60 Fr. weniger auf dem Konto. Die Führung des Kontos kostet 5 Fr. pro Monat. Wer muss für die Kosten aufkommen? Muss ich nachzahlen, wenn die geforderte Kaution von zwei Monatsmieten unterschritten wird?