Zürich
Häusliche Gewalt: Auch dem Opfer soll die Kontaktaufnahme mit dem Täter verboten werden In Fällen von häuslicher Gewalt soll die Polizei nicht nur dem mutmasslichen Täter ein Kontaktverbot auferlegen - sie soll neu auch dem Opfer den Kontakt zum Täter untersagen können. Der Zürcher Kantonsrat will damit Verfahren verhindern, die leichtfertig oder gar missbräuchlich eingeleitet werden.