Es war «ganz klassische Zuhälterei», aber das Urteil der Vorinstanz wird abgemildert
Der Mann, der unter anderem in Oberbuchsiten Erotikeinrichtungen betrieb und Frauen sexuell ausbeutete, muss nur fünfeinhalb statt achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung sprach ihn das Obergericht frei.