Kommentar
Willkürliche Honorarkürzungen gefährden das Recht auf ein faires Verfahren Das Bundesstrafgericht rüffelt das Aargauer Obergericht, weil es einem Pflichtverteidiger zu Unrecht das Honorar gekürzt hat. Wenn diese Praxis dazu führt, dass Verteidiger sich in ihrer Arbeit eingeschränkt fühlen, ist das alarmierend.