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Der Regierungsrat kappt zwei Beschlüsse des Zuchwiler Gemeinderats in Sachen Stromanbieter und gibt der Beschwerde der AEK Energie AG teilweise Recht. Die Gemeinde Zuchwil wollte neu Regio Energie Solothurn als Stromanbieter berücksichtigen. Dadurch entstand ein Diskurs darüber, wer über solch ein Geschäft entscheiden darf.
Der aktuelle Stromlieferant in Zuchwil, die AEK Energie AG, hat mit seiner Beschwerde gegen Zuchwil einen Teilerfolg erreicht. Die Entscheide des Gemeinderates, die Regio Energie Solothurn neu als Stromanbieterin zu berücksichtigen und die daraufhin getroffene Vereinbarung, werden vom Regierungsrat als nichtig erklärt. Abgewiesen wurde aber der Antrag der AEK Energie AG, der Gemeinderat müsse die Elektrizitätsversorgung neu ausschreiben.
Das Verfahren, das Ende 2019 begann mit der Beschwerde der AEK gegen den Entscheid des Gemeinderates für die Region Energie Solothurn als Stromlieferanten, wurde im Frühling 2020 sistiert. Man wartete das Urteil des Bundesgerichts im Fall von Lüsslingen-Nennigkofen ab. Im Herbst wurde das Zuchwiler Verfahren fortgesetzt.
«Damals gingen wir davon aus, dass die Gemeinde nichts einkauft», erinnert sich Gemeindepräsident Stefan Hug. Man habe eine Dienstleistung ausgeschrieben als Treuhänder für die Bevölkerung. «Wir geben ja nichts aus, wir sind nur Treuhänder des Systems.» Dass die Gemeindeversammlung entscheiden muss, sei, sagt Hug, eine Folge des Bundesgerichtsentscheides zur Stromvergabe in Lüsslingen-Nennigkofen. Das Bundesgericht entschied dort, mit dem bisherigen Verfahren sei die Rechtslage unklar. Wie geurteilt werden soll, sei nicht seine Sache, sondern Sache des Kantons. Lüsslingen-Nennigkofen hat das Verfahren abgebrochen und will es neu aufgleisen. Zuchwil wird voraussichtlich das Geschäft vor die Gemeindeversammlung bringen.
Der Regierungsrat stellte die Frage, welches Gemeindeorgan über dieses Geschäft entscheiden muss. Laut der 2019 gültigen Gemeindeordnung von Zuchwil beschliesst die Gemeindeversammlung Geschäfte mit Auswirkungen von über 500000 Franken im Einzelfall oder 100000 Franken jährlich wiederkehrend. Im Pachtvertrag zwischen Zuchwil und der Regio Energie Solothurn wird für die Verpachtung des Niederspannungsverteilnetzes eine jährliche Pachtentschädigung von etwas über einer Million Franken festgeschrieben. Das Geschäft hat für Zuchwil somit eine jährlich wiederkehrende Auswirkung von etwas über einer Million Franken, hält der Regierungsrat fest.
Die Auswahl des Stromanbieters wurde vom Gemeinderat gefasst, obwohl die Gemeindeversammlung dafür zuständig gewesen wäre. «Indem der Gemeinderat den fraglichen Beschluss in Eigenregie gefasst hat, hat er seine Finanzkompetenz betreffend Geschäfte mit jährlich wiederkehrenden Auswirkungen um rund das 10fache überschritten, was einen besonders schweren Mangel darstellt», so der Regierungsrat. Weshalb er den Beschluss für nichtig erklärt, ebenso den später abgeschlossenen Stromlieferungsvertrag zwischen Zuchwil und Regio Energie Solothurn.
Der Regierungsrat rät den Gemeindebehörden das «uralte» Reglement über die Abgabe elektrischer Energie zu revidieren sowie den Pachtvertrag unter demselben Gemeindeversammlungstraktandum beschliessen zu lassen oder das Reglement durch die Gemeindeversammlung revidieren zu lassen und darin den Abschluss eines Pachtvertrages in rechtsgenüglicher Weise an den Gemeinderat zu delegieren.
«Wir sind willens, brav zu sein», kommentiert Gemeindepräsident Stefan Hug den Regierungsratsentscheid mit einer Prise Humor. «Wir haben damals nach bestem Wissen und Gewissen entschieden und sogar beim Kanton nachgefragt, ob wir richtig handeln. Heute wissen wir es besser.» Der Gemeinderat wird die Vorlage neu entscheiden, dieses Mal aber zu Handen der Gemeindeversammlung. Konkret müsse aber der Gemeinderat über das Vorgehen befinden, was in der kurzen Zeit seit dem Entscheid noch unmöglich war. Der Gemeinderat von Zuchwil werde mit grösster Wahrscheinlichkeit an der Vergabe der Pacht des Stromnetzes an die Regio Energie Solothurn festhalten und den, allerdings schweren, Formfehler korrigieren. Der Souverän muss dann an der Gemeindeversammlung über den Wechsel abschliessend entscheiden.
Die AEK ist mit ihrem Hauptanliegen, eine neue Ausschreibung des Stromanbieters für Zuchwil zu erwirken, gescheitert. Die AEK begrüsse dennoch den Entscheid des Regierungsrats. Einen Weiterzug wolle sie sich noch überlegen, beantwortet sie die entsprechende Anfrage. Dass Formfehler aufgedeckt wurden, kommt der AEK entgegen. Der Rechtsstreit hat zu Verzögerungen geführt. Das spielt der AEK in die Hände. Eigentlich hätte Konkurrent Regio Energie Solothurn bereits seit 1. Januar 2020 Strom nach Zuchwil liefern sollen. Stromlieferant ist aber nach wie vor die AEK Energie AG die, wie der Pachtvertrag zeigt, gutes Geld damit verdienen dürfte.