Derendingen/Luterbach
Das Pumpwerk Ruchacker soll noch lange gutes Wasser liefern

Eine Überarbeitung der Schutzzonen zeigt die Nutzungskonflikte rund um das Pumpwerk und die Massnahmen dazu auf.

Urs Byland
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Das Pumpwerk Ruchacker liegt auf dem Gemeindegebiet von Luterbach.

Das Pumpwerk Ruchacker liegt auf dem Gemeindegebiet von Luterbach.

Urs Byland

Das Pumpwerk Ruchacker ist aus regionaler Sicht unbestritten. Es versorgt neben der Gemeinde Derendingen auch den Zweckverband Wasserversorgung Äusseres Wasseramt mit Trinkwasser. Für den Kanton ist die Fassung ein zentraler Bestandteil des Wasserbeschaffungskonzepts für den Grossraum Wasseramt - Solothurn. Die Wasserqualität entspricht mit wenigen Ausnahmen den gesetzlichen Anforderungen.

Im Pumpwerk dürfen maximal 10'000 Liter Wasser pro Minute aus dem Grundwasser entnommen werden. Die maximale Menge pro Tag ist auf 6000 Kubikmeter beschränkt. Entnommen wird aber aktuell mehr Wasser, weshalb die Konzession noch angepasst werden soll. Das Pumpwerk liegt auf Gemeindegebiet von Luterbach. Die Schutzzonen auf den Gemeindegebieten von Luterbach und Derendingen. Der Energie- und Wasserdienstleister, EWD Derendingen, hat nun die Grundwasserschutzzone für das Pumpwerk Ruchacker überarbeitet. Die bisher rechtsgültige Grundwasserschutzzone wurde 1973 eingerichtet und genehmigt. Sie ist damit wesentlich älter als die heute geltende eidgenössische Gewässerschutzverordnung.

Das neue Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung Ruchacker beinhaltet unter anderem eine Auflistung der Bauten und Anlagen, die nicht den Schutzzonenbestimmungen entsprechen und entfernt werden müssen oder mit Massnahmen dennoch in der Grundwasserschutzzone verbleiben können. Zudem wurde ein Massnahmenkatalog für die Behebung und Überwachung der Nutzungskonflikte erstellt.

Schutzzonen werden nicht einfach vergrössert - im Gegenteil

Drei Zonen schützen die Wasserfassung. Die Schutzzonen wurden im Vergleich zu früher nicht vergrössert, im Gegenteil: «Dank Bohrungen wissen wir heute genauer, woher das Wasser kommt und konnten dementsprechend die Schutzzone 3 genauer eingrenzen», erklärt Peter Rindlisbacher, Geschäftsführer der EWD Derendingen. Die Schutzzone 1 ist eng um das Pumpwerk gezogen und ist ausserhalb des Waldes einzuzäunen, was für das Pumpwerk Ruchacker zutrifft.

Die grössere Schutzzone 2 soll im Eigentum der Wasserversorgung sein. In der umfassenden Schutzzone 3 liegen unter anderem das Oberstufenschulzentrum Derendingen-Luterbach, die Tennishalle und Wohnbauten in den Quartieren Elsässli und Bodmatt. Für alle drei Schutzzonen gelten umfangreiche Nutzungsbeschränkungen, die schärfsten naturgemäss in der Schutzzone 1, in der nur Tätigkeiten und bauliche Eingriffe möglich sind, die der Trinkwassernutzung dienen.

Hier ist auch jegliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten. Aber bereits in der Schutzzone 3 darf etwa nicht unter den Grundwasserspiegel gebaut werden oder es dürfen keine Kreisläufe eingerichtet werden, die dem Untergrund Wärme entziehen oder in diesen abgeben. In den Schutzzonen 1 und 2 gilt ein generelles Bauverbot.

Zur Publikation sind keine Einsprachen gemacht worden

Im Gefahrenkataster sind die Bauten und Anlagen in den Schutzzonen aufgeführt. Bei den meisten wird eine geringe Gefährdung der Zone ausgewiesen. Mit einer konsequenten Umsetzung der Schutzmassnahmen könne die gute Qualität des Grundwassers weiterhin erhalten werden, schreibt der Kanton 2015 im Vorprüfungsbericht und erwähnt, dass langfristig nur die Fassungen mit «guten» Schutzzonen bestehen bleiben.

Bedauert wurde damals vom Kanton, das heisst vom prüfenden Amt für Umwelt, dass die Bemessung der Schutzzonen auf einer einfachen rechnerischen Abschätzung erfolgt sei. Hier hätte man sich eine detaillierte Berechnung gewünscht. «Wir standen damals im Übergang von der alten zur neuen Gesetzgebung. Danach geschah zwei Jahre nichts mehr, bevor die Arbeiten wieder aufgenommen wurden und nach der neuen Gesetzgebung ausgeführt wurden», erklärt Rindlisbacher.

Eine vom Kanton ebenfalls im Jahr 2015 geforderte Altlastenvoruntersuchung wurde 2020 durchgeführt und zeigte bei den Bohrungen im Schutzzonengebiet erhöhte Kupfer- und Zinkkonzentrationen, die aber nicht von den Ablagerungen in den Schutzzonen stammen, wie Färbversuche zeigten. Wesentlich ist: Beim Pumpwerk Ruchacker selber wurden keine erhöhten Konzentrationen vorgefunden. Letztlich werden die Nutzungskonflikte in den Schutzzonen als gering ausgewiesen.

Die Publikationsfrist ist abgelaufen. Einsprachen sind laut Amt für Umwelt keine eingegangen.