Hausbesitzer können sich freuen: Der Eigenmietwert soll fallen. Komplizierter ist die Frage, ob und in welchem Umfang Schulden künftig noch von den Steuern abgezogen werden dürfen.
Beim Eigenmietwert hört die Eigenheimromantik auf. Er kann vor allem sparsame Rentner in Bedrängnis bringen, die für das Alter vorgesorgt und ihre Hypothek längst abgezahlt haben. Sie können keine Schuldzinsen mehr abziehen, müssen aber ein fiktives Einkommen versteuern. Die Abschaffung des Eigenmietwertes ist deshalb ein politischer Dauerbrenner. Seit den 1980er-Jahren wird darüber diskutiert. Doch es ist eine Geschichte des Scheiterns. Nun soll der grosse Wurf gelingen – begünstigt durch das historisch tiefe Zinsniveau. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) glaubt, den gordischen Knoten durchbrochen zu haben. Sie legt eine Vorlage vor, mit folgenden Eckpunkten:
Diese Eckwerte sind in der Kommission breit abgestützt. Bei der Beratung hat sich nun aber gezeigt, wo das «Pièce de Résistance» liegt: Beim Umgang mit den Abzügen für private Schulden. Das sei komplexer als angenommen, gab Ständerat Bischof zu. Das Konzept, dass wenn der Eigenmietwert wegfalle, auch keine Schulden mehr abgezogen werden dürfen, funktioniere nicht. Denn das Gesetz lässt nebst dem Abzug für Hypotheken noch eine ganze Reihe anderer Abzüge für Schuldzinsen zu.
Die WAK konnte sich deshalb nicht auf ein Modell einigen und sendet eine Auswahlsendung in die Vernehmlassung. Mit den Varianten eins und zwei würden Hausbesitzer am besten fahren, die Dividenden, Zinsen oder Mieteinnahmen versteuern: Sie könnten künftig Zinsen im Umfang von 100 respektive 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abziehen. Damit könnte die Hälfte der Schuldzinsen weiterhin von den Steuern abgesetzt werden – das dürfte bei der Linken auf Widerstand stossen. Variante drei begünstigt KMU mit einer Ausnahme für Beteiligungen. Variante vier, sieht den Abzug von Schuldzinsen im Umfang von Mieterträgen vor. Es ist der erfolgsversprechendste Vorschlag: Bischof nennt ihn «gangbar», Hauseigentümerverbandspräsident Hans Egloff (SVP/ZH) «logisch».
Aussichtslos dürfte die extremste Variante sein, die Streichung jeglicher Abzüge für private Schuldzinsen. Bei einem Zinssatz von 3,5 Prozent würde dieses Modell dem Bund 600 Millionen in die Kasse spülen, den Kantonen 1,4 Milliarden Franken. Allerdings handelt es sich um eine sehr theoretische Betrachtung. Kalkuliert man mit den aktuellen Zinsen, beliefen sich die Mehreinnahmen selbst bei dieser extremsten Variante nur noch auf 140 Millionen Franken beim Bund. In allen anderen Fällen würden Hausbesitzer wohl entlastet.
Während die Hauseigentümer gestern von einem «Meilenstein» sprachen, warten die Mietervertreter noch auf die genauen Berechnungen und Details der Vorlage. Schon jetzt sagt aber Imboden: «An Mehreinnahmen für den Fiskus glaube ich nicht.»