Nichtrauchen
Trotz Rauchverbot weitergepafft: Was macht die Polizei?

Seit fast fünf Monaten gilt das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen im Kanton Bern. Und immer noch gibt es Betriebe, die es nicht umsetzen. So zum Beispiel in Utzenstorf, wo der Gemeinderat jetzt aktiv wird.

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Marisa Cordeiro

Nur die Minderheit richtet ein Fumoir ein

«Dieser Betrieb in Utzenstorf ist ein Spezialfall», sagt Martin Jörg und bezieht sich auf die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen. Jörg ist beim Regierungsstatthalteramt Fraubrunnen unter anderem zuständig für das Gastgewerbe. Er weiss, dass es in Utzenstorf einen gastgewerblichen Betrieb gibt, der sich aktiv weigert, das Gesetz zu befolgen. Paradoxerweise verfüge diese Gaststätte bereits über ein bewilligtes Fumoir, sagt er. Unter diesen Umständen habe er der Gemeinde «zu einem Wink mit dem Zaunpfahl» geraten, ehe sie aktiv Anzeige erstatte. Zeige dies keine Wirkung, werde wohl zunächst die Mindeststrafe ausgesprochen, sagt Jörg. Erst dann, wenn sich der Wirt beharrlich, renitent verhält, würde die Strafe gegen oben ausgeschöpft. Einem Wirt die Betriebsbewilligung zu entziehen, erachtet Jörg allerdings als «unverhältnismässig». Irgendwann würden die Bussen ihre Wirkung schon zeigen, meint er.

Obschon bisher keine andere Gemeinde ähnliche Probleme bekundet hat, schliesst Jörg nicht aus, dass es im Fraubrunnenamt noch «weitere schwarze Schafe» gibt. Entweder seien dort die Gemeinden noch nicht aktiv, oder die Fälle noch nicht gemeldet worden, mutmasst er. Insgesamt gibt es im Fraubrunnenamt etwa 120 Gaststätten. Davon haben gegen 20 ein Fumoirgesuch eingereicht.

Ähnlich sieht es im Amt Wangen aus. Dort haben von ebenfalls rund 120 Gastrobetrieben, 29 ein bewilligtes Fumoir. Noch kann Regierungsstatthalter Markus Sommer (SP) nicht abschliessend beurteilen, ob in «seinen» Gemeinden das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen konsequent umgesetzt wird. Jedenfalls habe er bisher keine direkten Hinweise erhalten, dass die Vorgaben massiv verletzt würden, sagt Sommer. Er verweist darauf, dass die Gemeinden per Ende Jahr Bericht erstatten würden. Diese sollten Anfang 2010 ausgewertet werden. Auch Noch-Regierungsstatthalter des Amtes Aarwangen, Martin Lerch (SVP), wusste nichts von Gemeinden, die Probleme mit der Umsetzung des Rauchverbots hätten. In «seinem» Amt haben von 350 Gastrobetrieben 34 ein Fumoirgesuch eingereicht. (com)

Seit dem 1. Juli gilt im ganzen Kanton Bern das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Was für die einen ein Segen, ist für die anderen ein Fluch, soviel ist hinlänglich bekannt. Trotzdem sorgen die gegensätzlichen Ansichten noch immer - oder jetzt erst recht - für rote Köpfe: Während viele Gaststätten nämlich seit längerem rauchfrei sind, respektive sich der blaue Dunst nur noch in Fumoirs ausbreitet, wird andernorts unbeirrt weitergepafft. An vorderster Front mit diesem Missstand konfrontiert ist die Ortspolizei einer Gemeinde, wie zum Beispiel der Utzenstorfer Gemeinderatspräsident Adrian Burren (SVP).

In den vergangenen Wochen sei der Gemeinderat wiederholt darauf hingewiesen worden, dass es Gastrobetriebe gebe, die das Rauchverbot nicht konsequent umsetzen, erzählt Burren, ohne dabei Namen oder Zahlen nennen zu wollen. Diesen Hinweisen sei der Gemeinderat nachgegangen. Dabei stellte er fest, dass sich die Heinweise als Tatsachen herausstellten. «Wie gehen wir damit um?», fragte sich das Gremium in der Folge, zumal die Gemeinden mit der Einhaltung des kantonalen Rauchverbots beauftragt sind.

Ermahnen ist einfacher

Der Gemeinderat von Utzenstorf entschied, alle 13 ortsansässigen Gastrobetiebe mit einem Brief darauf hinzuweisen, dass ab sofort und ohne Vorwarnung bei Verstoss gegen das Rauchverbot Strafanzeige erstattet wird. Auch informierte er über die seit dem 1. Juli geltenden Strafbestimmungen. Diese sehen für rauchende Personen eine Busse zwischen 40 und 2000 Franken, und für verantwortliche Personen von öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Busse zwischen 200 und 20 000 Franken vor. Diesen Text publizierte der Gemeinderat auch im amtlichen Anzeiger (Wochen 48, 49).

Burren begründet dieses Vorgehen damit, dass es «effizienter und für jedermann transparenter» sei, als einzelne, ermahnende Verfügungen zu erlassen. Der Gemeinderat hofft, dass sich die Situation dadurch von selbst beruhigt und säumige Wirte ihre Investitionen allenfalls noch tätigen werden.

Eine undankbare Funktion

Die Reaktionen darauf fielen, laut Burren, unterschiedlich aus: Während sich die einen für das Vorgehen bedankten, machten andere anhaltendem Unmut Luft. Die Umsetzung sei wahrhaftig nicht einfach, stellt Burren fest und findet, dass den Gemeinden als Verantwortliche für die Einhaltung des Rauchverbots eine «undankbare Funktion» zukomme.

Als Besitzer eines Modegeschäfts aber zählt auch er sich zu den Gewerblern. Deshalb gesteht er, «ein gewisses Verständnis» für den Widerwillen einiger Wirte aufzubringen: «Schliesslich wird der Handlungsspielraum für Gewerbler mit jeder gesetzlichen Einschränkung immer kleiner», sagt er. Weil es sich beim Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen aber um einen demokratischen Entscheid handelt, kenne der Gemeinderat kein wenn und aber.

Fehlbare Personen ahnden

Wird Burren also künftig auf Patrouille gehen? Er winkt ab und lacht, bemerkt aber, dass er dies sehr wohl tun könnte. Stattdessen behält sich die Ortspolizei vor, entsprechende Hinweise zu überprüfen. Würden sich Hinweise bei einem Augenschein als Tatsache erweisen, werde der Gemeinderat Anzeige bei der Kantonspolizei erstatten. Dieser kommt schliesslich die gerichtliche Gewalt zu, sprich, sie entscheidet über das Ausmass der Busse.

Burren glaubt nicht, dass Utzenstorf mit diesem Missstand alleine da steht. Wie andere Gemeinden damit umgehen, weiss er aber nicht. Dies werde er wohl nächste Woche, an der Quartalssitzung der Gemeindepräsidenten der Region Unteren Emme erfahren, mutmasst er. An dieser werde das Thema sicher auch diskutiert.