Der erst vor wenigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassene M. B. spricht in einem Brief an Eltern sowie auf seiner Homepage von einer Lügen- und Hetzkampagne. Den Eltern verspricht er, ihren Kindern in Baden weiterhin Schwimmunterricht erteilen zu wollen. Es ist allerdings fraglich, ob das möglich ist.
Toni Widmer
«Viele Eltern und Schüler wollen so rasch wie möglich wieder in den Schwimmunterricht kommen. Ich werde alles Notwendige unternehmen, um die über 20-jährige Tätigkeit in der Schwimmschule fortzusetzen», schreibt M. B. in einem Brief an Eltern von Kindern, denen er bis Ende März Unterricht im Badener Hallenbad erteilt hat. Den Brief macht M. B., der von Ende März bis zum vergangenen Freitag wegen seiner Sexgeschäfte im Kanton Zürich in Untersuchungshaft gesessen ist, auch auf der Homepage seiner Schwimmschule öffentlich.
Unter dem Schreiben an die Eltern steht auch der Name der Gattin von M. B. Diese hat gegenüber Eltern, von denen sie kontaktiert worden ist, jedoch bestätigt, dass sie seit Januar von ihrem Mann getrennt lebe, mittlerweile in einen anderen Kanton gezogen sei und mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben wolle.
Termin mit dem Badmeister
M. B. spricht auf seiner Homepage davon, dass er demnächst einen Termin im Hallenbad Baden habe und dabei die Zukunft der Schwimmschule regeln wolle. «In diesem Zusammenhang werde ich mich noch diese Woche mit der Hallenbadleitung treffen und Gespräche führen. Damit die laufenden Kurse abgeschlossen und die angekündigten Sommer-/Herbstkurse durchgeführt werden können. Über den Ausgang der Besprechung werde ich Sie so rasch wie möglich informieren und hoffe für alle, den Schwimmunterricht bald fortsetzen zu können», schreibt er zu diesem Thema im Elternbrief.
Tatsächlich hat M. B. einen Termin im Hallenbad Baden. Aber nicht, um die Zukunft seiner Schwimmschule zu regeln, sondern um die Modalitäten ihrer Auflösung zu regeln. Von der Schwimmschule lagert im Hallenbad noch Material, das M. B. abholen muss.
Von der Stadt Baden, die gegen M. B. am 6. April ein Hausverbot ausgesprochen hat, darf er weiterhin keinen Goodwill erwarten: «Es bleibt bei dem ausgesprochenen Hausverbot. M. B. darf in unseren Anlagen keinen Schwimmunterricht mehr erteilen», wurde auf Anfrage gestern im Stadthaus klar und unmissverständlich bekräftigt.
Tätigkeiten nicht miteinander vereinbar
Hausverbot hat M. B. in Baden nicht etwa, weil er sich im Schwimmunterricht etwas hat zuschulden kommen lassen. Wie von jenen beiden Schulen, die ihn als Schwimmlehrer angestellt hatten, wird seine ehemalige Tätigkeit im Schwimmbad nicht infrage gestellt. Der Grund ist sein Engagement im Sexgewerbe. Die zwei Tätigkeiten - Unterricht für Kinder, Betreiber eines Sexclubs - sind für den Stadtrat Baden ebenso nicht vereinbar wie für die Schulpflege Ehrendingen, die ihn im April als Schwimmlehrer freigestellt hat.