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Das Schweigen des Pferdequälers: Wie Ulrich K. im Fall Hefenhofen vor Gericht auftritt

Kann jemand, der als Tierquäler, Behördenschreck und «bad guy» gilt, vor Gericht sein Image revidieren? Ulrich K., dem Hauptbeschuldigten im Fall Hefenhofen, der in den vergangenen drei Tagen vor dem Bezirksgericht stand, ist dies nicht gelungen.

David Grob
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In der einen Hand ein Chicoréesack, die andere im Sack: Ulrich K. und sein Anwalt schreiten an den dritten Prozesstag.

In der einen Hand ein Chicoréesack, die andere im Sack: Ulrich K. und sein Anwalt schreiten an den dritten Prozesstag.

Bild: Benjamin Manser

Abgemagerte Pferde, erlahmte Schafe, ein Pferdeskelett unter dem Misthaufen: Die Vorwürfe an Ulrich K., Hauptbeschuldigter im Fall Hefenhofen, sind heftig. In den Medien wurde er als Quälbauer bezeichnet, sein Betrieb wurde zum Skandalhof. Selbst die betont seriöse NZZ wählte einen Titel irgendwo zwischen Feuilleton und Boulevard: «Die Wut des Pferdequälers».

K. gilt als «bad guy». Gelang es ihm, dieses Bild vor Gericht ein wenig zu revidieren?

Die kurze Antwortet lautet: kaum. Ulrich K. wirkt während der drei Verhandlungstagen teilnahmslos, cool, höchstens belustigt. Ganz, als ob er sich nicht in einem Prozess um sechseinhalb Jahre Gefängnis befindet, sondern an einem Unterhaltungsabend in der Dorfbeiz. Aussagen verweigert er, «es ist alles gesagt» wird sein Mantra. Als der Staatsanwalt eine von Ulrich K. erstellte Karikatur erwähnt, die den Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer mit erigiertem Penis zeigt, lehnt sich K. zurück und lacht in seinen Bart.

Es stellt sich die Frage: Warum sagt er nichts? Die Antwort dürfte in seiner Persönlichkeit zu finden sein. Er hat mehrfach Amtspersonen bedroht. Den Kantonstierarzt hat er mit einer Waffenattrappe bedroht, einen Mitarbeiter des Amts für Umwelt angeschrien: «Du verdammte Dreckchäib, i bring di um.» Und als er sich vor Gericht einmal länger äussert, sagte er: «Bei den Ausführungen des Staatsanwaltes stehen mir die Haare zu Berge.» Und am Schluss des dritten Verhandlungstag beginnt K. eine Diskussion mit zwei Polizisten.

Kaum verwunderlich, dass ihm sein Verteidiger einen Maulkorb verpasst hat. Dessen Strategie rückt denn auch die Staatsanwaltschaft in den Fokus: Das Strafverfahren sei mangelhaft, die erhobenen Beweise nicht verwertbar. Ob das Gericht dieser Darstellung folgt, ist fraglich.

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