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Der Jugendstraftäter Brian, der unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt wurde, geht in die Offensive. Er reicht eine Strafanzeige ein, weil er Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt gewesen sei.
Über tausend Tage sei Brian einer «völkerrechtswidrigen Isolationshaft» ausgesetzt gewesen, kritisierten die Rechtsanwälte von Brian K. am Montag vor den Medien in Zürich. Seine Geschichte sei eine «Geschichte eines Justiz- und Behördenversagens, strukturellen Rassismus, aggressiver Medienkampagnen und wiederholter Menschenrechtsverletzungen». Im Auftrag ihres Mandaten haben die Anwälte deshalb eine Strafanzeige erstattet.
Die Anwälte fordern die «lückenlose Untersuchung der Foltervorwürfe durch eine unabhängige Stelle und die sofortige Freilassung». Gemäss der Strafanzeige besteht der Verdacht auf die Tatbestände der Freiheitsberaubung, des Amtsmissbrauchs, der Nötigung und der schweren Körperverletzung. Die Strafanzeige komme jetzt, weil die Behörden untätig geblieben seien, betonte Anwalt Thomas Häusermann.
Die Anzeige richtet sich gegen unbekannt. Ins Visier nehmen die Anwälte jedoch die verantwortlichen Personen im Gefängnis Poschwies und den Justizapparat, aber auch die politischen Verantwortlichen. Gemäss Mitteilung werfen die Rechtsanwälte «einem bekannten, noch zu individualisierenden Personenkreis des Strafvollzuges des Kantons Zürich anhaltende, gravierende Folter respektive grausame, unmenschliche, erniedrigender Behandlung» gegenüber Brian vor.
Die Anwälte stützen sich dabei auch auf ein medizinisches Gutachten. Dieses kommt zum Schluss: Die medizinische Behandlung im Gefängnis Pöschwies, in dem Brian mehrere Jahre lang sass, genüge «medizinischen Standards» nicht. Auch auf Druck hin wurde Brian K. im Januar in ein Zürcher Untersuchungsgefängnis verlegt. Dort soll er ins normale Haftregime eingegliedert werden.
Das Haftregime sorgte für Kritik. So verstösst gemäss Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter für Folter, die Schweiz gegen die Anti-Folter-Konvention. Dies teilte er dem Bund Anfang Juni in einer Beschwerde mit. Isolationshaft dürfe nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und in keinem Fall länger als 15 Tage». Brian durfte jedoch täglich nur eine Stunde für den Hofgang aus seiner Zelle.
Besorgt zeigte sich auch die UNO-Expertengruppe für Menschen afrikanischer Abstammung. Im Januar untersuchte sie die Rassismus-Situation in der Schweiz. Dabei trafen die Vertreterinnen und Vertreter auch Brian. Rassendiskriminierung und Ungerechtigkeit seien in «jeder Phase dieses Falles offensichtlich», sagte die Expertengruppe im Anschluss.
Brian K., der schon als Kind wegen Gewalttaten in die Fänge der Justiz kam, wurde als Jugendlicher unter dem Namen «Carlos» medial bekannt. Knapp vier Jahre lang sass er in Sicherheitshaft im Gefängnis Pöschwies in Regensdorf. Davor war er auch in anderen Einrichtungen eingesperrt.