Andrea Stauffacher wurde erstinstanzlich zu 14 Monaten Gefängnis wegen einer Sprengstoffattacke verurteilt. Nun hat die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts die Linksextremistin mangels Beweisen freigesprochen.
Im November 2021 hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona Andrea Stauffacher zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Der 71-jährigen Linksextremistin wurde vorgeworfen, 2017 das türkische Konsulat in Zürich mit Feuerwerk beschossen zu haben. Nun hat die Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes das Urteil gekippt.
Stauffacher wurde demnach vom Vorwurf der Gehilfenschaft zur Verübung eines Sprengstoffdelikts freigesprochen, wie die Berufungskammer am Montag mitteilt. Dies aufgrund mangelnder Beweise. Ermittler haben DNA-Spuren von Stauffacher auf einem Holzstab gefunden. Zudem führte der Richter am Bundesstrafgericht Stauffachers linksradikalen Gesinnung und ein Bekennerschreiben des Revolutionären Aufbaus als weitere Indizien auf.
Doch die Berufungskammer erachtete diese Indizien «in ihrer Gesamtheit nicht als rechtsgenüglich, um eine Tatbeteiligung der Beschuldigten zu beweisen», heisst es. Die Bundesanwaltschaft wollte eigentlich auf eine Anklage verzichten, weil sie die Indizien als zu schwach einstufte. Doch das türkische Konsulat beharrte auf einer Anklage und erhielt vom Bundesstrafgericht in einem Zwischenentscheid Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (dpo)