Tierwohl
Ständerat nimmt neuen Anlauf für einen Hörnerfranken

Der Ständerat will mehr Kühe mit Hörnern. Daher soll ein Landwirt, der seinem Vieh die Hörner nicht entfernt, künftig höhere Direktzahlungen erhalten.

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Der Ständerat will wieder mehr Kühe mit Hörner sehen. (Symbolbild)

Der Ständerat will wieder mehr Kühe mit Hörner sehen. (Symbolbild)

Keystone

Nach dem Nein zur Hornkuh-Initiative im Jahr 2018 nimmt der Ständerat einen neuen Anlauf für einen Hörnerfranken. Er hat am Dienstag einer entsprechenden Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) mit 23 zu 19 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Der Vorstoss verlangt eine Änderung der Direktzahlungsverordnung: Neu sollen Bäuerinnen und Bauern einen leicht höheren Betrag bekommen, wenn sie die Hörner bei ihren Kühen und Ziegen nicht entfernen lassen. Nun muss sich der Nationalrat damit befassen.

Ein Grund für das Nein zur Hornkuh-Initiative sei gewesen, dass die Hörner von Kühen aus Sicht der Stimmbevölkerung nicht in die Verfassung gehören. «Die Motion löst das Problem nun stufengerecht», sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO). «Nun ist es lediglich eine Änderung der Direktzahlungsverordnung.» Der Bundesrat soll dazu den Zahlungsrahmen im Direktzahlungsrecht moderat erhöhen. Laut Bischof geht es dabei um einen Betrag von circa 20 Millionen Franken.

Auch argumentierte der Solothurner Mitte-Politiker mit dem Tierwohl: «Es ist unbestritten, dass die Enthornung Schmerzen verursacht und das Tierwohl reduziert», sagte er. Und dies für einen Zweck, über den man streiten könne.

Höhere Unfallgefahr befürchtet

Die Minderheit befürchtet jedoch, dass sich mit behornten Tieren die Unfallgefahr erhöht – «sowohl für Mensch und Tier», wie Minderheitssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) sagte. Er bestätigte zwar, dass die Enthornung einmalig zu Schmerzen führt. «Bleiben die Hörner dran, leiden die Tiere dagegen unter lebenslangem Stress, da sie durch ein anderes Tier verletzt werden könnten.»

Weiter gehen sie davon aus, dass horntragende Kühe vermehrt im Anbindestall gehalten werden – eine Sorge, die auch der Bundesrat teilt. Er schrieb in seiner ablehnenden Begründung: «Viele behornte Tiere werden angebunden gehalten und erhalten insbesondere während des Winterhalbjahrs nur ein Minimum an Bewegungsfreiheit.»

Bundesrat Guy Parmelin erinnerte in der Debatte zudem an das Abstimmungsresultat: Die Volksinitiative scheiteret vor vier Jahren mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen. Auch das notwendige Ständemehr hatte die Vorlage deutlich verpasst. «Der Bundesrat respektiert dieses Resultat», sagte er. (mg/abi)