Rechtsstreit
Weiterer Sieg für Circus Knie: Bundesgericht weist Beschwerde von Viagogo ab

Der Circus Knie gewinnt auch vor höchstrichterlicher Instanz gegen die Ticket-Plattform Viagogo. Diese habe unlauter gehandelt, entschied das Bundesgericht. Damit bestätigte es ein Urteil des St.Galler Handelsgerichts.

Dario Pollice
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Die Verantwortlichen des Circus Knie sind erfreut über das höchstrichterliche Urteil. (Symbolbild)

Die Verantwortlichen des Circus Knie sind erfreut über das höchstrichterliche Urteil. (Symbolbild)

Keystone

Nachdem das St.Galler Handelsgericht bereits im Februar 2021 dem Circus Knie recht gegeben hat, urteilte nun auch das Bundesgericht, dass die Ticket-Plattform Viagogo in verschiedener Hinsicht unlauter gehandelt hat. Das Gericht in Lausanne hat eine Beschwerde von Viagogo abgewiesen, lässt der Circus Knie am Freitag verlauten.

Das Bundesgericht ist in verschiedenen Punkten der Argumentation des St.Galler Handelsgerichts gefolgt und bestätigte somit, dass Viagogo gegen Schweizer Bundesgesetz wegen unlauteren Wettbewerbs verstossen hat, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

So hat die Ticket-Plattform beispielsweise Veranstaltungen des Circus Knie als ausverkauft bezeichnet, obwohl noch Tickets bei der offiziellen Verkaufsstelle Ticketcorner erhältlich waren. Es sei allerdings nicht ersichtlich gewesen, dass dies nur für die Anzahl der Tickets auf Viagogo galt.

Umstrittenes Unternehmen

Auch hat Viagogo auf der Website Angaben gemacht wie «Nur noch 43 Tickets verfügbar» oder «Diese Tickets sind vermutlich schnell ausverkauft», die auf eine grosse Nachfrage oder ein knappes Angebot schliessen liessen. Hier sei für die Kunden wieder nicht klar gewesen, dass dies nur für die Tickets auf Viagogo galt. Ebenfalls nicht rechtens sei, dass während des Bestellvorgangs der zu bezahlende Preis schrittweise erhöht worden sei, ohne am Schluss einen klar nachvollziehbaren Gesamtpreis zu nennen.

Der Circus Knie zeigte sich in der Mitteilung erfreut über das jüngste Urteil. Nun liege erstmals ein «höchstrichterliches Urteil vor, mit dem Viagogo in die Schranken gewiesen wird». Auch die künstlerische Direktorin des Zirkus, Géraldine Knie, gibt sich in der Mitteilung zufrieden. Das Urteil des Bundesgerichts sei ein deutliches Votum für «Klarheit und Transparenz» beim Ticketkauf.

Der in Genf beheimatete Tickethändler Viagogo ist in der Branche umstritten. Wegen seiner Geschäftspraktiken steht das Unternehmen seit längerem in der Kritik und wird von Verbraucherschutz und Veranstaltern gerne verklagt. So hatte erst kürzlich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wegen unlauterer Geschäftspraktiken Anzeige erstattet. Die Gerichte haben das Vorgehen von Viagogo hingegen gestützt.