Abgewiesene Asylsuchende müssen das Land verlassen. So wollen es die Politik und der Stammtisch. Doch so einfach ist das nicht. Vielfach bleiben sie noch jahrelang hier.
Im Kanton Zürich leben rund 800 abgewiesene Asylsuchende von der Nothilfe. Die Dunkelziffer der untergetauchten Sans-Papiers dürfte höher liegen. Die Gründe, warum sie trotz der Ablehnung ihres Asylgesuchs bleiben, sind vielfältig: Teils würden ihre Heimatländer sie gar nicht mehr aufnehmen. Teils fürchten sie im Falle einer Rückkehr um ihr Leben. Und teilweise klammern sie sich einfach an die Hoffnung auf ein besseres Leben.
Der Kanton Zürich hat unter der Federführung von Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) die Lebensbedingungen für abgewiesene Asylsuchende verschärft. Neu müssen Nothilfebezüger zweimal täglich ihre Präsenz in den Notunterkünften nachweisen. Wer vom Staat etwas will, muss halt spuren, heisst es aus den Amtsstuben. Doch selbst für abgewiesene Asylsuchende gelten Grundrechte, und auch ihre Menschenwürde ist zu wahren. Dazu gehört die in der Bundesverfassung garantierte Bewegungsfreiheit. Sie ermöglicht es, Freunde zu besuchen, Deutschstunden zu nehmen oder auch nach einer Trennung das eigene Kind zu sehen.
All dies wird durch die verschärfte Praxis des Kantons Zürichs abgewiesenen Asylsuchenden zunehmend erschwert, wie Vertreter der Asylbewegung gestern vor den Medien kritisierten. Sie drohten mit Rekursen, sodass sich die Gerichte damit zu befassen hätten, falls Fehr nicht nachgibt. Das wäre kein Luxus, denn es geht um Menschenwürde.