Der Fall Flaach erschüttert noch immer: Eine Mutter tötete ihre beiden Kinder am Neujahrstag 2015. Sie konnte sich nicht damit abfinden, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angeordnet hatte, die Kinder müssten nach den Festtagen wieder ins Heim. In der Folge wurde der Ruf nach einem Pikettdienst für die Kesb laut, um zu verhindern, dass sich menschliche Krisen unnötig zuspitzen, weil Behörden auch mal frei haben. Gestern versenkte der Zürcher Kantonsrat die Forderung nach einem gesetzlich verankerten Kesb-Pikettdienst. Die getroffenen Empfehlungen, die zumindest eine telefonische Erreichbarkeit der Kesb über Ostern, Weihnachten und Neujahr bringen, würden genügen, so der Tenor.
Doch ein ungutes Gefühl bleibt. Empfehlungen sind unverbindlich. Wer garantiert, dass sie nicht irgendwann stillschweigend vergessen gehen? Und: Was, wenn ein Drama wie im Fall Flaach sich übers Wochenende zuspitzt? Was das ungute Gefühl noch verstärkt: Neben den getroffenen Erreichbarkeits-Empfehlungen spielten zum einen auch finanzielle Überlegungen, zum anderen die fehlende Computerkompatibilität der verschiedenen regionalen Kesb beim gestrigen Kantonsratsentscheid eine Rolle. Die Frage, ob im Ernstfall das Kindswohl gewährleistet sei, stand also nicht unbedingt im Vordergrund. Zudem stimmt es nachdenklich, dass in der vorberatenden Kommission vonseiten der Oberstaatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Bedenken gegen die kantonsrätliche Mehrheitsmeinung geäussert wurden. Wenn das nur gut geht.