Gemeinderat Walter Bühler blockiert den Veloweg von Oetwil nach Würenlos. Er will, dass Landwirte grundsätzlich mit Land statt mit Geld entschädigt werden. Doch über solche Grundsatzfragen sollte das Volk entscheiden. Und nicht das Bundesgericht.
Der Oetwiler Gemeinderat Walter Bühler (SVP) findet den Veloweg nach Würenlos «eine super Sache». Doch seine Einsprache gegen den Landerwerb blockiert das Bauprojekt. Das ist inkonsequent. Es fällt daher schwer, Bühler als Befürworter des Velowegs ernstzunehmen, solange seine Einsprache dem Oetwiler Teil des Projekts im Weg steht.
Zur Einsprache selbst: Bühler muss für den Veloweg 1600 Quadratmeter Land abgeben. Er will, dass der Kanton ihm kein Geld gibt, sondern Land. Keine Frage: Bühler sollte das Land erhalten, wenn nur so der Erhalt seines Betriebs garantiert werden kann. Das ist hier aber nicht der Fall: Es geht nicht um Bühlers Existenz, sondern um seine Prinzipien. Doch auch der Kanton hat Prinzipien: Die Baudirektion will ein Präjudiz verhindern, das zig Landwirten Tür und Tor öffnet für solche Realersatzforderungen, wie sie Bühler stellt.
Bühler ist sogar bereit, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen. Doch über den Oetwiler Veloweg sollten keine fremden Richter entscheiden. Schon längst ist ein demokratisches Urteil gefallen: 2013 hat der Oetwiler Gemeinderat, stellvertretend für das Stimmvolk, das Projekt gutgeheissen. Und zu diesem Projekt gehört der gängige Landerwerb. Bühler sollte über seinen Schatten springen und den Radweg nicht nur gedanklich, sondern auch mit seinem Handeln befürworten. Danach steht es ihm frei, eine Initiative für Realersatz zu lancieren. Denn bei Grundsatzfragen wie dieser sollte in der Schweiz das Volk entscheiden – und nicht das Bundesgericht.