Neue Praxis
Zürich verbannt Velos von den Trottoirs

Ein gemeinsamer Rad- und Fussweg auf einem Trottoir ist nicht erlaubt: Die Stadt Zürich ändert nach einem Rechtsgutachten ihre Praxis bei den "Mischverkehrsflächen".

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Keystone

Bezüglich der Frage, in welchen Situationen Velofahrern die Nutzung des Trottoirs ermöglicht werden kann, sei bislang keine einheitliche und rechtlich abgestützte Praxis verfolgt worden, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Zürich vom Donnerstag.

Da aber gemeinsame Verkehrsflächen für den Fuss- und Veloverkehr "immer wieder zu Konflikten führen", hat die städtische Dienstabteilung Verkehr in Absprache mit dem Fussgängerverein Zürich ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Dieses kommt zum Schluss, dass grundsätzlich nur Fussgängerinnen und Fussgänger ein Trottoir benützen dürfen. Die Signalisation von Rad- und Fusswegen - sei dies nun mit einer getrennten oder gemeinsamen Verkehrsfläche - ist auf dem Trottoir nicht zulässig.

In Ausnahmefällen ist die Anordnung "Fussweg" mit der Zusatztafel "Velo gestattet" aber weiterhin möglich. In diesem Fall dürfen unsichere Velofahrende den Weg mit der gebotenen Vor- und Rücksicht befahren. Erfahrene Velofahrer können auf der Strasse fahren, Lenker von schnellen E-Bikes müssen dies zwingend tun.

Die Dienstabteilung Verkehr nimmt nun gemeinsam mit dem Tiefbauamt eine Bestandesaufnahme der Mischverkehrsflächen vor. Wo sich für Velofahrer etwas ändern wird, soll auf deren Bedürfnisse und Verkehrssicherheit geachtet werden: "Die neue Praxis darf nicht zu negativen Auswirkungen bei der Sicherheit der Velofahrenden führen", wird Esther Arnet, die Direktorin der Dienstabteilung Verkehr, zitiert.

Von linker Seite wird die Praxisänderung grundsätzlich begrüsst: Mischverkehrsflächen seien für alle Beteiligten ein Sicherheitsrisiko, schreibt etwa die SP. Velofahrer müssten deshalb runter vom Trottoir - für deren Sicherheit müssten aber durchgehende Velorouten geschaffen werden.