Der Kanton Zürich muss den Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) als ständigen Verhandlungspartner in personalpolitischen Fragen anerkennen. Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden.
Nachdem der Zürcher Regierungsrat das Anerkennungsgesuch der Gewerkschaft aus dem Jahr 2015 abgelehnt hatte, gelangte der VPOD mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht - mit Erfolg. Das Gericht hiess die Beschwerde in einem kürzlich veröffentlichten Urteil gut.
Damit muss der Regierungsrat den VPOD als ständigen Verhandlungspartner in personalpolitischen Fragen anerkennen. Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Der Regierungsrat argumentierte vergeblich, dass ein Personalverband einen Drittel der Mitarbeitenden vertreten müsse, um repräsentativ zu sein. Als ständige Verhandlungspartner seien demnach nur Personalverbände mit mindestens 18'000 Mitgliedern anzuerkennen.
Heute sind das nach Meinung der Regierung einzig die Vereinigten Personalverbände (VPV). Dabei handle es sich um einen Zusammenschluss von 14 Personalverbänden und 13 Unterverbänden, die rund 20'000 Mitglieder zählten. Der VPOD sei demgegenüber nicht repräsentativ genug.
Das Verwaltungsgericht beurteilte dies jedoch anders und stufte den VPOD als repräsentativ ein. Es bezeichnete ihn zudem als "Wortführer einer ins Gewicht fallenden Minderheit".
Da die übrigen Personalverbände im Wesentlichen im Rahmen der VPV organisiert seien, erscheine der VPOD im heutigen Zeitpunkt als einziger nennenswerter Vertreter einer Minderheit. "Erst seine Anerkennung als ständiger Verhandlungspartner gewährleistet deshalb den notwendigen Meinungspluralismus."
Zudem sei der VPOD gesamtschweizerisch tätig und weise rund 35'000 Mitglieder auf. Er ist damit gemäss Verwaltungsgericht in der Schweiz die grösste Gewerkschaft, die vornehmlich Interessen von Angestellten der öffentlichen Dienste vertritt, ohne sich auf eine bestimmte Berufsgruppe zu beschränken. "Auch dies spricht für seine Repräsentativität", heisst es im Urteil weiter.
Für Andi Dauru, Präsident des VPOD Zürich Kanton, ist mit dem Entscheid des Gerichts klar, dass die Stimme der VPOD-Mitglieder mehr Gewicht erhält, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
Markus Bischoff, der den VPOD vor Gericht vertritt, war gemäss Mitteilung von Anfang an überzeugt, dass der VPOD den Fall gewinnt, "und wenn nötig vor Bundesgericht in Lausanne oder sogar in Strassburg". Der Kanton könne nicht einseitig die VPV anerkennen und diese wie eine Staatsgewerkschaft hätscheln.