Zürich
Zum Lärmschutz: Stadtrat unterstützt Einbau von Schallschutzfenstern

Der Stadtrat von Zürich will seine "Bevölkerung über das gesetzlich erforderliche Mass hinaus vor Lärm schützen": Er will Liegenschaftsbesitzern pauschale Beiträge für den freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern entrichten.

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Überschreitet der Strassenlärm die bundesrechtlich festgelegten Alarmwerte, ist die Stadt Zürich verpflichtet, Schallschutzmassnahmen zu treffen. (Symbolbild)

Überschreitet der Strassenlärm die bundesrechtlich festgelegten Alarmwerte, ist die Stadt Zürich verpflichtet, Schallschutzmassnahmen zu treffen. (Symbolbild)

Ueli Wild

Die Stadt Zürich ist verpflichtet, Schallschutzmassnahmen zu treffen oder zu finanzieren, wenn der Strassenlärm die bundesrechtlich festgelegten Alarmwerte überschreitet, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit.

Darüber hinausgehend will der Stadtrat nun auch den freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern an Gebäuden finanziell unterstützen, deren Lärmbelastung zwischen dem Immissionsgrenzwert und dem Alarmwert liegt.

In den Genuss dieser Unterstützung sollen Eigentümer von Gebäuden kommen, die nach dem 1. September 2009 freiwillig Schallschutzfenster eingebaut haben oder dies demnächst tun wollen, heisst es in der Mitteilung.

Die Höhe der Beiträge hängt von der Lärmbelastung ab: Bei Belastungen über dem Immissionswert und bis fünf Dezibel unter dem Alarmwert sollen pauschal 100 Franken pro Fenster ausbezahlt werden. Im darüber liegenden Bereich sind 350 Franken pro Fenster vorgesehen. Insgesamt rechnet die Stadt mit einem finanziellen Aufwand von 25 bis 41 Millionen Franken.

Der Stadtrat hat den Entwurf einer entsprechenden Verordnung dem Gemeinderat zur Behandlung überwiesen.