Besetzer
Wilde Partys auf dem Koch-Areal – doch Polizei schreitet nicht ein

Immer wieder feiern die Besetzer des Koch-Areals wilde Partys auf dem Gelände - zum grossen Ärger der Anwohner, welche sich bereits mehrmals bei der Polizei beschwerten. Diese interveniert jedoch nicht.

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Das Koch-Areal in Zürich-Altstetten ist seit März 2013 besetzt. (Archiv)

Das Koch-Areal in Zürich-Altstetten ist seit März 2013 besetzt. (Archiv)

KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Partys mit Musik aus dröhnenden Bässen und ohrenbetäubenden Knallkörpern bis in die Morgenstunden: Während der Sommerferien kam es auf dem Koch-Areal zu massiven Lärmemmissionen, mehrmals beschwerten sich Anwohner über die Lautstärke bei der Polizei. Diese Situation beschreibt die Stadtzürcher FDP in einer schriftlichen Anfrage an den Stadtrat. Sie wollen unter anderem wissen, wie viele Beschwerden bei der Polizei eingegangen sind und was diese dagegen unternommen hat.

2013 ist das Koch-Areal in die Hände der Stadt übergegangen. Die Besetzer dürfen noch so lange bleiben, bis auf dem Gelände gemeinnützige Wohnungen, Gewerberäume und Park gebaut werden. FDP-Geschäftsführerin Claudia Simon ist jedoch überzeugt, dass die Toleranzgrenze für die Anwohner erreicht ist. "Sie haben den Eindruck, dass das Gelände ein rechtsfreier Raum ist", sagt sie gegenüber "20 Minuten". Mit den Antworten auf die Anfrage der FDP erhofft sie sich, politischen Druck auf das Kochareal erhöhen zu können.

Interventionen müssen verhältnismässig sein

Patrick Pons, Kommunikationschef des Finanzdepartements, vertritt die Stadt als Eigentümerin des Areals. Er dementiert Vorwürfe eines rechtsfreien Raums und stellt klar: Die Stadt habe sehr wohl Vereinbarungen mit den Besetzern getroffen und tausche sich auch regelmässig mit ihnen aus. "Die Lärmklagen werden zwar registriert und auch ernst genommen, gleichzeitig ist es jedoch nicht möglich, das Problem einfach zu beheben", erklärt Pons gegenüber der "NZZ".

Interventionen müssen verhältnismässig sein und eine "Verbesserung für die Situation der Nachbarn zur Folge haben". Die Stadtpolizei lasse Hausbesetzungen erst dann räumen, wenn der Eigentümer einen Strafantrag eingereicht hat. Ausserdem müsse er auch eine rechtskräftige Baubewilligung mit Baufreigabe vorweisen. Diese Voraussetzungen wurden eingeführt, nachdem Häuser, unter Krawall geräumt, später erneut besetzt wurden. Seither gelte in Zürich der Grundsatz, dass polizeiliche Räumungen nicht nur für den Moment, sondern auf Dauer erfolgreich sein sollen.