Am 10. Februar entscheidet das Stimmvolk des Kantons Zürich über das neue Wassergesetz. Im Interview streiten Josef Wiederkehr (CVP) und Ruedi Lais (SP) über die mögliche Teilprivatisierung der Wasserversorgung, den Hochwasserschutz und das Wohnen am Wasser.
Josef Wiederkehr: Es besteht keine Gefahr, dass private Investoren versuchen würden, unsere Wasserversorgung aufzukaufen. Wir sind der Meinung, dass wir mit der nun vorliegenden Regelung die ursprüngliche Gesetzesvorlage deutlich verschärft haben. Jetzt ist nämlich festgelegt, dass ein Privater nie die Mehrheit der Wasserversorgung besitzen darf, dass er höchstens einen Drittel der Stimmrechte haben und keinen Gewinn erwirtschaften darf.
Lais: Nicht nur die Linke, auch die Regierung hatte Befürchtungen: Sie wollte gar keine private Beteiligung an der Wasserversorgung zulassen. Mit der Begründung, durch ein Privatisierungsverbot werde «verhindert, dass diese lebenswichtigen Aufgaben von ertragsorientierten privaten Anlegern übernommen und dem Einfluss der Gemeinden allmählich entzogen werden.» Das ist Originaltext Regierungsrat Kanton Zürich!
Wiederkehr: Diesem Anspruch ist der Kantonsrat gerecht geworden, indem er festgelegt hat, dass die Mehrheitsanteile an der Wasserversorgung künftig in der öffentlichen Hand bleiben.
Lais: Die Bürgerlichen haben das aufgelockert, indem sie private Minderheitsbeteiligungen von bis zu 49 Prozent zulassen. Das bekämpfen wir. Wir wollen die Regierungsvariante wieder ins Wassergesetz bringen. Wir haben eine entsprechende parlamentarische Initiative vorbereitet.
Lais: Dass allmählich der Einfluss der Gemeinden sänke, wie die Regierung schreibt. Es geht um Investoren, die Millionenbeträge anlegen, damit eine Gemeinde investieren kann. Zwei Gruppen sind daran interessiert: Anlagefonds, Hedgefonds, ausländische Investoren, etwa Chinesen, die aus strategischen Interessen Einfluss nehmen und vor allem Profit daraus ziehen wollen. Und: Grossbezüger wie zum Beispiel Gemüseproduzenten, die für sich einen günstigen Wassertarif erreichen wollen.
Wiederkehr: Wenn es so wäre, wie Ruedi Lais behauptet, dass nämlich Hedgefonds, Chinesen oder Grossunternehmungen wie Coca Cola oder Nestlé Interesse hätten, müssten diese jetzt vehement gegen das Wassergesetz kämpfen. Denn es bringt gegenüber der alten Gesetzgebung eine wesentliche Verschärfung hinsichtlich der Beteiligung Privater. Falls das Wassergesetz abgelehnt wird, gilt die alte Gesetzgebung mit tiefen Hürden für die Beteiligung von Privaten. Die Hypothese, dass mit dem neuen Wassergesetz plötzlich fremde Investoren einsteigen, ist aber extrem unwahrscheinlich. Wenn diese Gefahr bestünde, wäre dies das beste Argument für das neue Wassergesetz, eben weil es ja eine Verschärfung gegenüber dem Status quo bringt.
Wiederkehr: Weil unsere Fassung wesentlich besser ist: Sie enthält das Gewinnverbot und sie ermöglicht gleichzeitig gewisse Kooperationen. Es ist doch sinnvoll, wenn Gas- und Wasserversorgung zusammenarbeiten und man gemeindeübergreifend kooperiert. Zum Teil sind solche Unternehmen halt als Aktiengesellschaft oder als Genossenschaft organisiert. Wichtig ist: Die Mehrheit bleibt in öffentlicher Hand – und es darf kein Gewinn erwirtschaftet werden.
Lais: Kooperation ist immer gut, hat aber nichts mit dem Aktienkapital zu tun. Wassergenossenschaften waren im 19. Jahrhundert eine richtige Massnahme. Aber heute geht es darum, ob sich private Investoren mit Millionen einkaufen dürfen. Es gibt auf dem Finanzmarkt einen Überschuss an Geld und ausländische Akteure, die gezielt Infrastrukturen aufkaufen. Daher ist das Risiko zu gross, wenn man Privatinteressen in die Wasserversorgungsfirmen einbringt. Plötzlich haben wir Tiefbaufirmen als Aktionäre der Wasserwerke, die vielleicht Aufträge oder sonst einen Nutzen haben wollen, zum Beispiel Grundstücke kaufen oder abtauschen. Das sind die Deals, die mit Grossaktionären abgeschlossen werden.
Wiederkehr: Das ist gar nicht möglich. Aufträge müssen gemäss Submissionsrecht öffentlich ausgeschrieben werden.
Lais: Warum sollte dann jemand Aktien einer Wasserversorgung zeichnen?
Wiederkehr: Es geht nicht ums Zeichnen von Aktien, es geht um mögliche Kooperationen von verschiedenen Gesellschaften, auch um Fusionen oder Beteiligungen, wobei mindestens 51 Prozent in öffentlicher Hand bleiben.
Lais: Wenn eine Gesellschaft Strom und Wasser hat und der Strommarkt zunehmend liberalisiert wird, bräuchte es eine buchhalterische Mauer zwischen diesen Geschäftsbereichen. Diese Mauer zu bauen, ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Wiederkehr: Wenn falsche Rechnungen geschrieben werden, ist das schlicht Betrug. Dagegen kann man rechtlich vorgehen.
Wiederkehr: Es bringt wesentliche Vorteile in Bezug auf Naturschutz und Gewässerqualitäten. Das zeigt der Artikel 2, der den Zweck des Gesetzes erläutert, sehr deutlich.
Lais: Nein. Das hätte man alles streichen können. Es steht schon im Gewässerschutzgesetz des Bundes und auch im kantonalen Gewässerschutzgesetz. Das Wassergesetz bringt keine neuen Regelungen zugunsten des Umweltschutzes. Vielmehr sollen einige Interessenabwägungen zwischen wirtschaftlichen und Naturschutz-Fragen nicht mehr stattfinden. Jetzt steht in der Gesetzesvorlage an verschiedenen Stellen: Es darf nicht in die Bauzone eingegriffen werden; das Privateigentum und die Hauseigentümer-Interessen werden stärker geschützt. Das gilt an den Ufern des Zürichsees ebenso wie beim Hochwasserschutz und bei der Ausscheidung von Gewässerraum.
Wiederkehr: Dass wir Interessensabwägungen machen müssen, ist allen sonnenklar. Aber wo sind denn, historisch gesehen, Siedlungen entstanden? An den Gewässern. Wenn wir genau in diesen gut erschlossenen Gebieten das Bauen nicht mehr ermöglichen, fördern wir die Zersiedelung. Das gilt für Gewässerräume wie auch beim Hochwasserschutz.
Lais: Das Problem mit der Verdichtung ist: Die Bevölkerung will sie nicht. Was braucht es, damit Verdichtung akzeptiert wird? Es braucht mehr Grünräume in den Quartieren. Was ist die natürlichste Grünachse in einer Stadt oder einem Gemeindezentrum? Der Bach! Also sollte man möglichst breite Gewässerräume haben. Die Bürgerlichen wollten, dass der Gewässerraum möglichst klein wird. Wobei sie damit vor Gericht scheitern werden, weil das auf Bundesebene bis ins Detail geregelt ist. Alles, was hier an Gummiparagrafen in das Wassergesetz geflossen ist, wird beim nächsten Gerichtsurteil wieder rausgekippt.
Wiederkehr: Ruedi Lais hat insofern recht, als wir den bundesrechtlichen Spielraum ausnützen wollen, damit sinnvolle Verdichtungen weiterhin möglich sind.
Lais: Der Bund und alle Experten empfehlen, aufs 300-jährliche Hochwasser abzustellen. Im neuen Wassergesetz ist nur das 100-jährliche Hochwasser genannt. Das ist eine Abschwächung des Hochwasserschutzes. Aufgrund des Klimawandels ist künftig vermehrt mit Hochwasserereignissen zu rechnen. Daher müssen wir schärfere Hochwasservorschriften ins Gesetz schreiben.
Wiederkehr: Wenn man vor 100 Jahren das 300-jährliche Hochwasser in Betracht gezogen hätte, hätte mein Haus abgebrochen werden müssen, weil das Gebiet regelmässig von der Limmat überflutet wurde. Die Argumentation, wonach Katastrophen drohen, wenn man statt aufs 300-jährliche aufs 100-jährliche Hochwasser abstellt, stimmt einfach nicht. Klar, das Klima hat sich verändert. Aber wir haben auch bauliche Massnahmen getroffen, um die Hochwasser-Risiken einzuschränken. Und es steht jedem Bauherren frei, sich an eine strengere Vorgabe zu halten. Letztlich geht es um die Verhältnismässigkeit. Wenn mein Keller einmal in 100 Jahren geflutet wird, beträgt der Sachschaden ein paar Tausend Franken. Da lohnt es sich nicht, Zigtausende zu investieren. Das würde auch die Wohnungsmieten unnötig verteuern.
Lais: Wir werden das Verbot von Privatisierungen von Wasserversorgungen auf die Agenda setzen. Der Vorstoss ist bereits geschrieben. Falls die Bürgerlichen das nach einem Nein am 10. Februar nicht unterstützen, wird die SP eine Volksinitiative gegen die Privatisierung von Trinkwasser lancieren. Der Rest des Wassergesetzes kann noch sehr lange warten. Das bisherige kantonale Gesetz ist gut, das Bundesgesetz ist sehr gut. Es ist seit acht Jahren in Kraft. Der Kanton Zürich hat sich darauf gestützt verpflichtet, fünf Kilometer Fliessgewässer pro Jahr zu revitalisieren. Im aktuellen Finanzplan sind es nur noch drei Kilometer, und letztes Jahr wurden 500 Meter realisiert. Wir sind im Schneckentempo unterwegs. Da nützt uns das Wassergesetz, das noch zusätzliche Bremsen einbaut, nichts. Wir sind froh, wenn es nicht kommt.
Wiederkehr: Ich bin zuversichtlich, dass das Wassergesetz angenommen wird. Ein Nein würde sehr viel parlamentarische Arbeit zunichtemachen. Wir haben rund zehn Jahre lang daran gearbeitet. Wahrscheinlich würde es nochmals zehn Jahre in Anspruch nehmen, bis eine neue Vorlage da wäre. In dieser Zeit wären Privatisierungen zu 100 Prozent möglich.
Lais: Aber nur, wenn der Regierungsrat sie bewilligen würde, was er nach so einem Volksentscheid kaum täte. Zudem würde das Thema Privatisierungen nach drei Jahren in einer Volksabstimmung erledigt, falls es nicht vom Parlament erledigt würde.
Wiederkehr: Deren Umsetzung würde allerdings Jahre, wenn nicht Jahrzehnte beanspruchen.
2 Paragrafen umfasst das neue Wassergesetz, über das im Kanton Zürich am 10. Februar abgestimmt wird. Für Diskussionen sorgt in erster Linie ein Abschnitt, den die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat auf Antrag der FDP in das Gesetz schrieb. Er regelt die Teilprivatisierung der Wasserwirtschaft.
Demnach dürften private Unternehmen neu maximal 49 Prozent des Aktienkapitals der Wasserversorgung oder Siedlungsentwässerung einer oder mehrerer wasserwirtschaftlich zusammengeschlossener Gemeinden übernehmen. Die Wassergebühren müssten kostendeckend und verursachergerecht sein.
Ein anderer Streitpunkt betrifft die Festlegung der Gewässerräume, also der geschützten Pufferzonen rund um Gewässer. Sie hat «unter grösstmöglicher Schonung des privaten Grundeigentums» zu erfolgen, wie es in der Gesetzesvorlage heisst.
Wegen der ihrer Meinung nach zu einseitigen Ausrichtung auf Privatinteressen haben die links-grünen Parteien das Referendum ergriffen. Aus Sicht der bürgerlichen Parteien handelt es sich beim Wassergesetz hingegen um eine ausgewogene Vorlage, die die Interessen von Kanton, Gemeinden, Privatwirtschaft und Landwirtschaft gut unter einen Hut bringt.
SVP, FDP, CVP und EDU vertreten die Ja-Parole zum Wassergesetz. Der Zürcher Regierungsrat empfiehlt ebenfalls ein Ja, obwohl der Kantonsrat die regierungsrätliche Vorlage in wichtigen Punkten abgeändert hat, etwa durch die Teilprivatisierungs-Option. Für ein Nein zum Wassergesetz stehen SP, Grüne, GLP, EVP, BDP und AL ein. (mts)