Für ihren Arbeitsweg sollen Arbeitnehmende jährlich nur noch maximal 5000 Franken von den Steuern abziehen können. Heute gibt es keine Limite. Mit den Mehreinnahmen will der Kanton einen Teil der Kosten für den Ausbau der Bahninfrastruktur decken.
Ein Grossteil der Pendler ruft nach häufigeren Zugverbindungen, nach längeren Kompositionen und Doppelstockwagen. Das zeigt das klare Ja des Schweizer Stimmvolks zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi) vom 9. Februar 2014. Im Kanton Zürich lag der Ja-Anteil bei 63 Prozent. Um diese Investitionen zu tätigen, werden in einem ersten Schritt 6,4 Milliarden Franken benötigt.
Doch woher kommt das Geld? Der Bund will es von jenen, die besonders weit pendeln – und dabei ihr Auto benutzen. Er hat deshalb beschlossen, bei den direkten Bundessteuern den Abzug beim Arbeitsweg auf maximal 3000 Franken zu begrenzen. Doch das allein reicht nicht. Auch die Kantone müssen ihren Beitrag leisten, der Kanton Zürich jährlich 120 Millionen Franken.
Im Rahmen seiner Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16) schlug der Regierungsrat deshalb vor, den Pendlerabzug auf kantonaler Ebene ebenfalls zu limitieren. Am 24. September befindet das Zürcher Stimmvolk über eine Begrenzung bei 5000 Franken.
Ursprünglich plädierte die Zürcher Regierung für einen Abzug bis maximal 3000 Franken – wie bei der direkten Bundessteuer. Daraus hätten Mehreinnahmen von rund 93 Millionen Franken (44,5 Millionen Franken beim Kanton und 48,5 Millionen Franken bei den Gemeinden) resultiert. Sie sollten dazu dienen, die Kantonsfinanzen aufzubessern und den jährlichen Beitrag an die Bahninfrastruktur zu einem grossen Teil zu decken.
Der unbegrenzte Pendlerabzug sei ohnehin fraglich, findet die Regierung. Steuerzahler verleite er dazu, aus finanziellen Überlegungen lange Arbeitswege mit dem Auto zurückzulegen – statt den ÖV zu benutzen oder den Arbeitsweg zu verkürzen.
Eine Limite sei auch mit Blick auf die Ziele der Verkehrs- und Umweltpolitik nötig, argumentieren die Befürworter der Vorlage. Es sei ein zentrales Anliegen der Raumplanung, die bauliche Entwicklung auf Zentrumslagen zu konzentrieren und auf Gebiete, die mit dem ÖV gut erschlossen sind.
Dieser Meinung war auch das kantonale Parlament, als das Geschäft im Frühjahr im Rat behandelt wurde. Die Parteien stritten lediglich über die Höhe der Limite. Die Grünliberalen wollten sie bei 700 Franken festsetzen – gerade so viel, wie man für das Pendeln mit dem Velo abziehen kann. Die FDP war zunächst wie die SP für eine Begrenzung bei 3000 Franken, die SVP für 9000 Franken.
In einem Kompromiss einigten sich die beiden bürgerlichen Parteien schliesslich auf 5000 Franken. «Diese Höhe ist wie auf einem orientalischen Markt entstanden», sagt Konrad Langhart, Präsident der SVP Kanton Zürich. Letztlich einigten sich die Räte ohne Gegenstimme auf die 5000 Franken.
Gegenüber den ursprünglich angedachten 3000 Franken würden die Mehreinnahmen bei einer Limite von 5000 Franken deutlich tiefer ausfallen. Statt der 93 Millionen Franken würden noch 55 Millionen in die Kasse fliessen (26 Millionen für den Kanton und 29 Millionen für die Gemeinden).
Die Regierung bezeichnet die Grenze von 5000 Franken als «massvoll». Selbst wer einen ZVV-Netz-Pass für alle Zonen in der 2. Klasse (2226 Franken) oder ein 2.-Klasse-GA (3860 Franken) besitzt, kann diese Beträge noch voll von den Steuern abziehen.
Von der Limite beim Pendlerabzug betroffen wäre, wer bei 240 Arbeitstagen pro Jahr täglich mehr als 30 Kilometer mit dem Auto oder mehr als 52 Kilometer mit dem Töff (weisses Nummernschild) zurücklegt. Das sind im Kanton Zürich aktuell rund 86 000 Steuerpflichtige.
Es ist davon auszugehen, dass die Gesetzesänderung klar angenommen wird. Bisher haben alle Parteien die Ja-Parole beschlossen – bis auf die SVP. Ihre Delegierten haben sich für ein Nein entschieden, entgegen der Haltung ihrer Kantonsratsfraktion, die sich mit der FDP auf den 5000-Franken-Kompromiss geeinigt hatte. «Allerdings im Wissen, dass das bei der Basis nicht gut ankommt», sagt Kantonalpartei-Präsident Langhart. «Ich bin auch gegen Exzesse, aber man sollte nicht diejenigen bestrafen, die auf ein Auto angewiesen sind.»
Langhart geht davon aus, dass das Stimmvolk die 5000 Franken akzeptiert. «Das wäre nicht so schlimm und immer noch besser als die 3000 Franken, die der Regierungsrat ursprünglich wollte.» Deshalb sehe er der Abstimmung gelassen entgegen. Wird die Vorlage angenommen, tritt die Gesetzesänderung per Anfang 2018 in Kraft.