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Region (LiZ)
Zürich
Am 4. März entscheidet das Zürcher Stimmvolk, ob der Kantonsrat und das Volk künftig über den Lehrplan der Volksschulen bestimmen sollen. Die Vorlage wird mit sechs Fragen kurz erklärt.
Was Schülerinnen und Schüler während ihrer obligatorischen Schulzeit lernen sollen, wird im Lehrplan festgelegt. Zudem bildet er die Grundlage für die Entwicklung der Lehrmittel und die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen. Der Lehrplan für die Volksschule von 1991 hat die schulischen Ziele für den Kindergarten jeweils für zwei Jahre und in der Primar- wie auch Sekundarschule für jeweils drei Jahre beschrieben.
2006 sprach sich die Schweizer Bevölkerung mit 85,6-Prozent Ja-Stimmen für den neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung aus, der eine Harmonisierung der Ziele der einzelnen Bildungsstufen fordert. Das Zürcher Stimmvolk unterstützte die Harmonisierung der Volksschule mit 62,4 Prozent Ja-Stimmen, als sie 2008 über das sogenannte Harmos-Konkordat befand. Damit verpflichtete sich der Kanton Zürich, den Lehrplan zusammen mit den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen zu harmonisieren.
Zum Zürcher Lehrplan 21 fand 2016 die Vernehmlassung statt. Dieser schlägt nun vor, dass künftig das Ergebnis des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler im Zentrum steht. Dies bedeutet, dass die Ziele des Lehrplans nicht erfüllt sind, wenn die im Lehrplan aufgelisteten Inhalte im Unterricht behandelt wurden, sondern erst dann, wenn die Kinder und Jugendlichen über das nötige Wissen verfügen und dieses auch in verschiedenen Situationen anwenden können. Auch fachliche Inhalte sind zentraler Bestandteil des Lehrplans 21.
Die Initiative sieht bei ihrer Annahme vor, dass der Lehrplan künftig vom Kantonsrat genehmigt werden soll. Im Falle eines fakultativen Referendums muss dieser dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Volksinitiative verlangt zudem, dass die Inhalte des Lehrplans künftig für jedes einzelne Schuljahr festgelegt werden. Entsprechend müssten bei einer Annahme auch für das erste Kindergartenjahr Ziele definiert werden.
Seit Jahrzehnten wird der Lehrplan vom Bildungsrat festgelegt. Der Kantonsrat wählt das neunköpfige Gremium jeweils für vier Jahre. Der Bildungsrat setzt sich aus Fachleuten aus dem Bildungswesen, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammen. Die Bereiche Volksschule, Mittelschule und Berufsschule werden von je einer Lehrperson im Bildungsrat vertreten.
Die kantonale SVP und EDU sind dafür, dass der Lehrplan künftig vors Volk soll, weil hier bislang ein Mitspracherecht fehlt. Die beiden Parteien argumentieren, dass der Lehrplan nach wie vor durch den Bildungsrat und seine Fachleute ausgearbeitet werden soll, aber der Kantonsrat wie auch das Volk das Recht haben müssen, diesen zu genehmigen.
Die kantonale SP, FDP, Grüne, GLP, CVP, EVP, BDP und AL wie auch der Kantons- und Regierungsrat empfehlen, die Vorlage abzulehnen. Aus der Sicht der Initiativgegner macht die Formulierung von Zielen bereits auf Kindergartenstufe keinen Sinn. Sie argumentieren, dass es gerade am Anfang der Schullaufbahn sinnvoller ist, Ziele auf der Basis des Entwicklungs- und Lernstandes des einzelnen Kindes über einen grösseren zeitlichen Rahmen festzulegen. Dies würde ermöglichen den Unterricht im Kindergarten fächerübergreifend zu gestalten.
Zudem würde mit der Annahme der Initiative die künftige Weiterentwicklung des Lehrplans erschwert, da jede Änderung künftig vom Kantonsrat genehmigt werden müsste. Zudem müsste bei einem Ja zur Vorlage der Lehrplan 21, der planmässig für das Schuljahr 2018/19 eingeführt werden soll, nachträglich vom Kantonsrat genehmigt werden. Dieser Entschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Würde das Volk den Beschluss ablehnen, müsste ein neuer Lehrplan ausgearbeitet werden. Bis dies soweit wäre, würde für einige Jahre nach dem Lehrplan 21 unterrichtet.