Diese Woche entscheidet sich, ob es bei den Verkehrsbetrieben der Stadt Zürich (VBZ) zum Streik kommt. VPOD erklärt sich kompromissbereit, fordert aber bessere Konditionen.
«Wir erwarten die Antwort von Stadtrat Andres Türler bis Donnerstag 18 Uhr», sagte VPOD-Regionalsekretär Duri Beer gestern vor den Medien. Ansonsten sei ab Freitag mit Einschränkungen im öffentlichen Verkehr mit Tram und Bus zu rechnen.
«Quantensprung» in Richtung GAV
Beer und VPOD-Schweiz-Generalsekretär Stefan Giger betonten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber hätten sich letzte Woche aufeinander zubewegt. Giger sprach ob Türlers Zusage, sich für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einzusetzen, von einem «Quantensprung», auf den man zehn Jahre gewartet habe. «Allerdings hat erst die Streikdrohung etwas bewegt.»
Die VBZ-Führung habe dem Personal auch in weiteren Punkten Einlenken signalisiert. «Das löste bei uns die Entschlossenheit aus, einen Kompromiss anzustreben», so Beer. Inzwischen gebe es in allen Streitpunkten von Arbeitgeberseite zumindest mündliche Absichtserklärungen für eine Einigung. «Wir wollen es aber schriftlich haben», so Beer.
«Ein Streik ist nicht das Ziel einer Gewerkschaft», doppelte Giger nach. «Wir wollen eine Regelung.» Auch das Personal habe von seinen Maximalforderungen zurückbuchstabiert, indem es auf längere Erholungszeiten verzichte.
GAV hat sich in anderen Kanton bewährt
Eckwerte für einen Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag des Fahrpersonals seien eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und durchschnittliche Jahreslöhne von 82000 Franken. In den Städten Zürich und Winterthur sollten bessere Konditionen gelten: Jahreslöhne von durchschnittlich 86000 Franken und eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Die Arbeit in den Städten sei für das Fahrpersonal stressiger und der Lebensunterhalt teurer, erklärten die VPOD-Vertreter ihre Vorschläge.
Die Forderung nach einem GAV sei vor dem Hintergrund der zunehmenden Liberalisierung durch die beim Bund hängige Bahnreform 2 zu sehen, sagte Giger. Es werde künftig vermehrt zu Ausschreibungen von Bus-Konzessionen kommen. Daher gelte es, Mindeststandards an Arbeitsbedingungen zu sichern. Es gehe nicht an, dies einseitig dem Zürcher Verkehrsverbund zu überlassen.
In den Kantonen Bern, Solothurn und in der Ostschweiz hätten sich die ausgehandelten GAV bewährt. Als Negativbeispiel nannte Giger die noch vor GAV-Abschluss getätigte Ausschreibung der Bus-Konzession fürs Sarganserland. Sie habe zu einem Lohnabbau in Höhe von jährlich 6000 Franken geführt. Und im Limmattal seien die Arbeitszeiten durch die Ausschreibung von Buslinien ausgedehnt worden.