Soll es an den Zürcher Bezirksgerichten keine Laienrichterinnen und -richter mehr geben? Die Zürcher Stimmberechtigten müssen am 5. Juni darüber abstimmen. Auf eidgenössischer Ebene kommen fünf Vorlagen vors Volk.
Der Kantonsrat hatte Ende November 2015 entschieden, dass es nur noch Bezirksrichterinnen und -richter mit einem abgeschlossenen juristischen Studium geben soll.
In einer Übergangsklausel wird jedoch festgehalten, dass bisherige Laienrichterinnen und -richter wiedergewählt werden können. Das heisst: Wer bereits als Laienrichter tätig ist, kann bei den nächsten Wahlen im Jahre 2020 nochmals antreten.
Da die SVP gegen die Parlamentarische Initiative das Referendum ergriff, muss nun das Volk über die Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation abstimmen.
Auf eidgenössischer Ebene kommen die drei Volksinitiative zum "Pro Service public", "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" und "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" an die Urne. Weiter wird über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz und das revidierte Asylgesetz abgestimmt.