Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht rüffelt Volksschulamt – Heilpädagoge erhält 10'000 Franken Genugtuung nach Grüsel-Vorwürfen

Job weg, Ruf ruiniert: Das passierte einem Heilpädagogen, nachdem ihn zwei Mädchen beschuldigt hatten, sie unsittlich berührt zu haben. Das Verwaltungsgericht hat nun den Fall beurteilt.

David Egger
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Im kleinen Schulzimmer befanden sich noch andere Kinder, als die angeblichen Übergriffe stattgefunden haben sollen.

Im kleinen Schulzimmer befanden sich noch andere Kinder, als die angeblichen Übergriffe stattgefunden haben sollen.

Themenbild: Severin Bigler

Das kantonale Volksschulamt hat vom kantonalen Verwaltungsgericht einen Rüffel erhalten und muss nun einem Heilpädagogen 10’000 Franken Genugtuung zahlen. Das Amt hatte den Mann am 28. September 2020 per sofort und ohne Anhörung freigestellt. Es hätte aber, aufgrund der Gefahr falscher Beschuldigungen, prüfen müssen, ob die gegen den Mann erhobenen Vorwürfe plausibel sind, hält das Gericht fest.

Die Vorwürfe stammten von zwei Mädchen. Sie hatten einer Schulsozialarbeiterin erzählt, vom Mann gegen ihren Willen am Gesäss und an den Brüsten berührt worden zu sein. Die Schulpflege erstattete Anzeige und meldete sich beim Volksschulamt. So kam es zur Freistellung.

Sein Einwand wurde einfach ignoriert

Gegenüber der Polizei relativierten die Mädchen ihre Aussagen stark. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren im Juni 2021 ein. Bereits im Dezember 2020 hat die Primarschulpflege das Arbeitsverhältnis mit dem freigestellten Heilpädagogen aufgelöst. Fazit: Ruf ruiniert, Job weg.

Der Heilpädagoge wies von Anfang an stets darauf hin, dass er die beiden Mädchen, da sie oft miteinander redeten, lediglich auseinandergesetzt habe und auch am Folgetag auf der neuen Sitzordnung beharrt habe. Das passte den beiden nicht. Zudem seien im kleinen Schulzimmer stets auch andere Kinder anwesend gewesen. «Sein Einwand wurde einfach ignoriert», hält nun das Gericht unter anderem fest.

Der Mann hat seit Januar 2021 wieder einen Job, an einer privaten Sonderschule – dies aber nur dank Vitamin B und mit tieferem Lohn, wie er sagt. In seinem wegen des Vorfalls beendeten Arbeitsverhältnis verdiente er zuvor rund 9600 Franken monatlich.

10’000 Franken Genugtuung seien angemessen, so das Gericht. Darüber hinaus muss das Volksschulamt dem Mann mehrere tausend Franken Parteientschädigung bezahlen. Und 2120 Franken Gerichtskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Amts.