Vertreter der Taxibranche befürworten die Stossrichtung des neuen Taxigesetzes, die vorgeschlagene Lösung, die auch Uber und Limousinendienste betreffe, sei «ein Schritt in die richtige Richtung.» Doch viele Probleme blieben ungelöst.
Georg Botonakis, Vorstandsmitglied des Taxiverbands Zürich, verfolgte die Debatte über das neue Taxigesetz gestern mit Branchenkollegen auf der Rathaustribüne. «Wir sind dankbar, dass nun für alle Gewerbegenossen gleich kurze Spiesse geschaffen werden», sagte er auf Anfrage. «Schwarzfahrer können nun kein Geld mehr unterschlagen.» Die Registrierungspflicht, die gemäss Gesetzesvorlage künftig für alle kommerziellen Fahrdienstanbieter gelten soll, könne dazu beitragen, einen für die Fahrer schwierigen Preiskampf zu verhindern. Heute würden Unternehmen wie Uber einen Wettbewerbsvorteil geniessen, da sie keine Standplatzgebühren entrichten oder andere kommunale Vorschriften einhalten müssten, heisst es in einem Communiqué des Taxi-Verbands. Die vorgeschlagene Lösung, die auch Uber und Limousinendienste betreffe, sei daher «ein Schritt in die richtige Richtung.»
Dies bestätigte Rudolf Näpflin, Sprecher der IG Airport Taxifahrer. Allerdings seien viele Detailfragen noch ungeklärt, etwa die Abgrenzung zwischen Taxidiensten und Mietwagen mit Chauffeuren – oder die Anwendbarkeit der Taxameterpflicht auf Uber. Zudem stelle die neue kantonale Regelung im Gegensatz zu den bisherigen kommunalen Vorgaben die Versorgung auf dem Land infrage. «Ein 24-Stundendienst auf dem Land wird schwierig, weil alle zum Futtertrog nach Zürich kommen», so Näpflin.
Hans Steimle, Vorstandsmitglied des Verbands Taxi Sektion Zürich, befürchtet zudem, dass aufgrund des neuen Gesetzes in Zürich Taxistände künftig per Ausschreibung an den Meistbietenden vergeben werden. Dies könne eine Hintertür für Uber darstellen, andere Taxianbieter zu verdrängen.
Uber gibt sich angesichts des neuen Zürcher Taxigesetzes konstruktiv: «Tausende Zürcherinnen und Zürcher zählen täglich auf Uber, um zuverlässige und sichere Fahrten auf Knopfdruck zu bestellen. Wir möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für den Kanton zu sein», lässt sich Andreas Hinterberger, der für die Schweiz und Österreich zuständige Sprecher des Unternehmens, auf Anfrage zitieren. Und weiter: «Daher sind wir natürlich jederzeit offen für den Austausch mit verschiedenen lokalen Interessensgruppen, um Lösungen zu finden, wie Uber zu nachhaltiger Mobilität im Kanton Zürich beitragen kann.»
Eine kantonale Regelung begrüsse Uber grundsätzlich. Sie solle den Fahrern jedoch keine unnötigen bürokratischen Beschränkungen bringen. Eine Plakette zur Kennzeichnung von Uber-Fahrdiensten könne womöglich den Behörden helfen. Lokale Unternehmer und Fahrer würden dadurch aber in ihrer Flexibilität eingeschränkt. Ähnlich verhalte es sich mit der vorgesehenen Registrierungspflicht. Ausserkantonale Konkurrenten erhielten dadurch einen Wettbewerbsvorteil.
Bereits zeichnet sich ab, dass am Ende das Kantonalzürcher Stimmvolk über das neue Taxigesetz abstimmen könnte: Die jungen Grünliberalen kündigten gestern per Communiqué das Referendum an, sollte das Parlament im weiteren Verlauf der Gesetzesberatung nicht massiv nachbessern. «Einzig als Taxi erkennbare Fahrzeuge sollen dem Gesetz unterliegen, alle anderen Fahrtenvermittler und Dienstleister sollen dem normalen Recht unterstellt werden und keine Lex Uber erfahren», so die junge GLP. Ansonsten versenke der Kantonsrat das Potenzial der Sharing-Economy.