Mit einem Behördenreferendum können Kantonsrätinnen und Kantonsräte eine Volksabstimmung erzwingen. Nötig sind dafür 45 Unterschriften, was die SVP mit ihren 49 Mitgliedern ohne die Unterstützung anderer Parteien schafft.
Im September hatte der Kantonsrat eine Ausgleichsregelung für Soziallasten beschlossen. Diese führt dazu, dass der Kantonsanteil an die AHV/IV-Ergänzungsleistungen deutlich steigt. Das soll Städte wie Zürich, Winterthur und Dietikon entlasten. Die SVP kritisierte damals, dass es sich dabei nicht um einen Ausgleich zwischen den Gemeinden handelt. Stattdessen entstünden dem Kanton Mehrkosten von 200 Millionen Franken. (sda)