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Region (LiZ)
Zürich
Die Kunsthaus-Erweiterung wird sich verzögern. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat einen Rekurs der Luzerner Stiftung Archicultura nachträglich gutgeheissen, welcher vom Baurekursgericht bereits abgelehnt wurde.
Die Stiftung Archicultura darf gegen den Erweiterungsbau des Zürcher Kunsthauses rekurrieren. Wie das städtische Hochbaudepartement am Freitag mitteilte, hat das Kantonale Verwaltungsgericht einen Entscheid des Baurekursgerichts umgestossen: Dieses hatte die Rekursberechtigung der Stiftung verneint.
Die schweizweit tätige Stiftung Archicultura mit Sitz in Luzern ist die einzige Rekurrentin gegen die Kunsthaus-Erweiterung. Ihrer Meinung nach ist der vom Londoner Stararchitekten David Chipperfield entworfene Neubau gegenüber dem bestehenden Kunsthaus ein "autistischer Kunsttresor" und ein "städtebaulicher Frevel". Platz gewinnen könnte man durchaus in ausgedienten nahen Schulhäusern.
Die Bauherrschaft bedauert den Entscheid, wie es in der Mitteilung heisst. Nun sei mit weiteren Verzögerungen des Baubeginns und mit entsprechenden Mehrkosten zu rechnen. Bauherrin ist die einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (eGKE), zu der sich die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus zusammengeschlossen haben.
Ursprünglich hätte im vierten Quartal 2013 mit dem Bau begonnen werden sollen. Die Eröffnung des Erweiterungsbaus war auf 2017 vorgesehen. Wie lange nun die Verzögerung dauert und wie viel Mehrkosten daraus entstehen, ist vom juristischen Ablauf abhängig und laut Hochbaudepartement nicht voraussagbar.
Die Kunsthaus-Erweiterung kostet - nach ursprünglicher Berechnung - 206 Millionen Franken. Die Stadt Zürich bezahlt daran einen Investitionsbeitrag von 88 Millionen Franken. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich hatten der Finanzierung im November 2011 zugestimmt.