Wegweisungen
Stadtrat Leupi: «Zuerst ein Schock, als ich die Zahlen sah»

Der Zürcher Polizeivorstand Daniel Leupi (Grüne) lässt überprüfen, wie in der Stadt Zürich Wegweisungen gehandhabt werden. 2012 wurden gemäss Statistik 5232 Wegweisungen ausgesprochen, im Durchschnitt also 15 pro Tag.

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Die Stadtpolizei darf Personen für maximal 24 Stunden von einem Ort wegweisen. (Symbolbild)

Die Stadtpolizei darf Personen für maximal 24 Stunden von einem Ort wegweisen. (Symbolbild)

Keystone

Für 2009 liegen keine Zahlen vor. Seit Anfang 2010 sprachen die Zürcher Polizistinnen und Polizisten insgesamt rund 12'700 Wegweisungen aus. Am meisten waren es 2011 mit 5770, wie Jürg Zingg von der Stadtpolizei am Mittwoch vor den Medien ausführte. 2012 waren es zehn Prozent weniger.

Die Zahlen hätten ihn am Anfang schockiert, räumte Leupi ein. Aber immerhin sei für 2012 ein Rückgang zu verzeichnen. Im übrigen hätten Polizisten schon vor Inkrafttreten des Instruments "Wegweisungen" Leute von gewissen Orten weggeschickt, ohne dass dies in irgendeiner Statistik aufgetaucht wäre.

Der grossen Menge Wegweisungen standen laut Zingg weniger als 20 Rekurse gegenüber. Die meisten stammten vom 1. Mai 2011, als eine grosse Zahl Personen von einem heiklen Brennpunkt weggewiesen wurden. Einige sind noch beim Statthalteramt hängig. Aufgrund einiger Beschwerden und eines Verwaltungsgerichtsentscheids wurden gewisse Anpassungen in der Handhabung von Wegweisungen vorgenommen.

Nun aber wird auf Geheiss von Leupi die Anwendung des Instruments in der Praxis während des ganzen Jahres 2013 genau unter die Lupe genommen. Periodisch werden sämtliche Wegweisungen eines bestimmten Zeitraums auf ihre Verhältnismässigkeit und Rechtmässigkeit überprüft. Es wird kontrolliert, ob das anvisierte Ziel erreicht wurde, Beschwerden und Rekurse werden ausgewertet.

Nicht gegen Randständige gerichtet

Wegweisungen sind ein umstrittenes Instrument, das im neuen, seit 1. Juli 2009 geltenden kantonalen Polizeigesetz verankert ist. Vor allem im Vorfeld der Abstimmung über dieses Gesetz wurde immer wieder kritisiert, damit sollten Randständige aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden.

Darum gehe es nicht, betonte Leupi am Mittwoch: "Auch Randständige haben das Recht, den öffentlichen Raum zu nutzen." Wegweisungen sind laut Zingg ein Instrument, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten, um Belästigungen von Dritten oder Behinderungen von Einsatzkräften von Schutz und Rettung einen Riegel zu schieben und dergleichen.

Die Stapo praktiziere generell eine 3-D-Strategie (Dialog, Deeskalation, Durchgreifen). In Sachen Wegweisungen habe sie ein "Kaskadensystem" aufgebaut: Nützt die "normale, mündliche Aufforderung", das störende Verhalten zu ändern, nichts, wird mündlich die erste Stufe der Wegweisung angeordnet. Sie verbietet dem Betroffenen während 4-24 Stunden ein bestimmtes Gebiet zu betreten.

Wird der Weggewiesene in der festgelegten Zeit dennoch wieder im "Sperrgebiet" angetroffen, so folgt die Wegweisungsstufe 2, bei erneuter Missachtung die Stufe 3. Für diese beiden Stufen werden die Störenfriede auf den Polizeiposten mitgenommen. Dort erhalten sie die Wegweisung samt Begründung und Erläuterungen schriftlich. Wegweisung 2 ohne, Wegweisung 3 mit Strafandrohung bei Verstoss.