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Die Neuregelung der Spitalfinanzierung im Kanton Zürich entlastet die Gemeinden nächstes Jahr um 150 Millionen Franken. Die Verantwortung für Spital- und Pflegeversorung wird klar zwischen Kantonund Gemeinden getrennt.
Der Kanton übernimmt mit dem Inkrafttreten des Spitalplanungs- und finanzierungsgesetzes (SPFG) Anfang 2012 den Anteil der öffentlichen Hand an der Spitalfinanzierung zu 100 Prozent. Die Gemeinden müssen dagegen die Langzeitpflege - Pflegeheime und die Spitex - neu ohne kantonale Beteiligung finanzieren.
Bei zwei Drittel der Gemeinden sei durch die Entlastung eine Steuerfuss-Reduktion von zwei bis sechs Prozentpunkten möglich, schreibt die Gesundheitsdirektion heute Mittwoch.
Für einige Gemeinden Mehrbelastung
Einigen wenigen Gemeinden bringe das neue Finanzierungsmodell dagegen eine Mehrbelastung, da die Zusatzkosten im Pflegebereich grösser sind als die Einsparungen bei der Spitalfinanzierung. Vor allem für Gemeinden mit bisher vergleichsweise geringen Spitalbeiträgen wird das Gesundheitswesen teurer.
Für den Kanton gibt es im nächsten Jahr für die Spitalfinanzierung Mehrkosten von 250 Millionen Franken. Zusätzlich zu den von den Gemeinden übernommenen Lasten von 150 Millionen kommen weitere 100 Millionen aufgrund der erwarteten Kostenentwicklung im Spitalbereich dazu.