Über den Beitritt hat der Kantonsrat zu entscheiden. Das Sonderpädagogik-Konkordat ist seit 2011 in Kraft. Bislang sind diesem 15 Kantone beigetreten. Die Vereinbarung regelt das Grundangebot und die Ausbildungsanforderungen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Zudem verlangt das Konkordat eine einheitlich Terminologie, einheitliche Qualitätsstandards für die Anerkennung der Anbieter sowie ein standardisiertes Abklärungsverfahren. Im Kanton Zürich ist laut Regierungsrat einzig letzteres noch nicht umgesetzt. Die Bildungsdirektion habe entschieden, dieses Verfahren ab Schuljahr 2014/15 verbindlich einzuführen.