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Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Stadt Zürich hätte ihre Akten nicht in einer Justizvollzugsanstalt binden lassen dürfen. Und die Strafvollzugsanstalt Pöschwies hätte diese nicht annehmen dürfen. Dies ist das Ergebnis einer Abklärung durch die Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrats (GPK).
Der Fall hatte im vergangenen Oktober für Schlagzeilen gesorgt: Häftlinge der Strafanstalt in Regensdorf hatten die Kesb-Akten, die zum Binden vorgesehen waren, sortiert und dabei Einblick in sensible Daten erhalten. Ausserdem sind Beschlüsse verschwunden.
Die GPK erwartet, dass die verantwortlichen Mitarbeitenden der Kesb und der Justizvollzugsanstalt den Vorgaben des Datenschutzes künftig genügend Rechnung tragen, damit sich ein solcher Vorfall nicht mehr ereignet, wie sie am Freitag mitteilte.
Konsequenzen seien bereits gezogen worden, sagte Daniel Hodel, Präsident der GPK. Zum einen werden die Kesb-Daten nur noch elektronisch archiviert und nicht mehr zum Binden nach aussen gegeben. Zum anderen seien die Mitarbeitenden durch den Vorfall sensibilisiert worden.
Zum Ereignis geführt habe ein "absichtlich schädigendes Verhalten eines Dritten", heisst es in der Mitteilung. Die Gefahr von manipulativem Verhalten sei im Justizvollzug naturgemäss besonders hoch. Insassen versuchten nicht zuletzt auch mit Hilfe der Medien Behörden unter Druck zu setzen.
Das Amt für Justizvollzug hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls eingeräumt, dass ein Fehler passiert sei. Die sensiblen Daten seien für die Bearbeitung durch Insassen ungeeignet gewesen. Dies hätten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bemerken müssen. Es sei ein grosses Anliegen, dass ein vergleichbarer Fall nicht mehr vorkomme, teilte das Amt damals mit.