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Zürich
Das neue Betriebsreglement des Flughafen Zürich liegt vor. Es gibt in der Nacht grössere Verschiebungen – aber mehr Leute sind nicht betroffen.
Die Dossiers, die ab kommenden Montag öffentlich aufliegen werden, sind umfangreich: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat die Berichte und Pläne zum Betriebsreglement des Flughafens Zürich bereits im Internet aufgeschaltet. Darunter befinden sich über 60 verschiedene Lärmkarten und der 100 Seiten umfassende Umweltverträglichkeitsbericht (UVB).
1 Ist das Betriebsreglement von Grund auf neu erarbeitet worden?
Der Flugbetrieb wird nicht komplett umgestellt, er erfährt gewisse Anpassungen. Das Betriebsreglement 2014, das der Flughafen zur Genehmigung eingereicht hat, basiert auf dem bisherigen, das erst Mitte 2011 in Kraft getreten ist. Im UVB werden diese Anpassungen aber als «wesentliche Änderungen» eingestuft.
2 Warum braucht es überhaupt ein neues Reglement?
Es werden insbesondere verschiedene Massnahmen aus einer Sicherheitsüberprüfung eingebracht. Der Flughafen Zürich gilt am Boden (kreuzende Pisten) und in der Luft (überschneidende An- und Abflugrouten) als komplex. Zudem werden, was den Betrieb ebenfalls erschwert, täglich drei unterschiedliche Systeme angewandt; am frühen Morgen wird der Flughafen von Süden angeflogen, tagsüber von Norden und abends von Osten. Nun sollen «die Komplexität und die systemischen Risiken verringert», der Betrieb also vereinfacht werden.
3 Was wird sich am Flugregime am und um den Flughafen Zürich ändern?
Die Anpassungen beschränken sich vorerst auf «kurz- und mittelfristig realisierbare Optimierungen des Ostkonzeptes», wie es in den aufliegenden Berichten heisst. Das Ostkonzept mit Ostanflügen und Nordstarts gelangt in der Regel abends zur Anwendung (an Werktagen ab 21 Uhr, an Wochenenden ab 20 Uhr). Es gilt als besonders komplex. Es soll nun, als rasch umsetzbare Massnahme, vereinfacht werden: Vorgesehen ist eine Entflechtung der An- und Abflugrouten (siehe Grafik).
4 Was bedeutet das neue Betriebsreglement für die Anwohner?
Am Tag – gemäss Lärmschutzverordnung dauert dieser von 6 bis 22 Uhr – ändert sich durch das neue Betriebsregime wenig. Gemäss UVB «liegen kaum Unterschiede vor». Die Anpassungen am Ostkonzept (ab 21 beziehungsweise 20 Uhr) führen aber dazu, dass «die Belastung durch Nordstart leicht steigt, ebenso die Belastung durch Landungen von Osten». In der ersten Nachtstunde – von 22 bis 23 Uhr – «ergeben sich grössere Verschiebungen». Vor allem im «wenig dicht besiedeltem Gebiet» gebe es eine Lärmzunahme.
5 Was ist eigentlich mit dem umstrittenen Südstart geradeaus?
Das Bazl hält in einer Medienmitteilung fest, dass «Starts in Richtung Süden geradeaus nicht Bestandteil des Betriebsreglements» seien. Im (fernen) Süden des Flughafens ist dies positiv aufgenommen worden; das neue Startverfahren hätte dort mehr Lärm bedeutet (heute leiten nach Süden startende Maschinen jeweils rasch eine Kurve ein). Allerdings ist das neue Startverfahren noch nicht vom Tisch. Im sogenannten Sachplan Infrastruktur Luftfahrt SIL ist der Südstart geradeaus als Option enthalten. Auch im Bericht zur Sicherheitsüberprüfung wird dieser sogenannte «Start 16 straight» bei Bisen- oder Nebellagen als Möglichkeit genannt und im «Massnahmenpaket P12» aufgelistet.
6 Ist das «Betriebsreglement 2014» der Weisheit letzter Schluss?
In seinem Gesuch hält der Flughafen fest, dass «am nächsten Schritt, dem Massnahmenpaket P12 ‹Betriebsreglement 2020› ebenfalls bereits intensiv gearbeitet wird». Dabei geht es vor allem um Anpassungen an der Infrastruktur, die in einem nächsten Schritt folgen sollen. Etwa um die Verlängerung der Piste 28. Diese Ost-West-Piste ist mit ihrer Länge von 2500 Metern die kürzeste auf dem Flughafen Zürich.
7 Der Flughafen plant Schnellabrollwege – was bringen die?
Auf der Piste 28 (Ostanflug) und auf der Piste 34 (Südanflug) sind je zwei zusätzliche «Ausfahrten» vorgesehen. Ankommende Maschinen müssen so nicht mehr bis ans Ende der Landebahn rollen; sie können die Pisten früher verlassen und für sie schneller freigeben. So liessen sich auch Verspätungen verhindern. Solche Schnellabrollwege seien «bei Flughäfen vergleichbarer Grösse Standard bei jeder Landepiste», begründet der Flughafen Zürich sein Gesuch. Dieses ist nicht Bestandteil des Betriebskonzeptes. Es handelt sich um ein separates Plangenehmigungsverfahren.
8 Was ist mit dem Staatsvertrag?
Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland liegt derzeit in Berlin auf Eis. Sollte er doch ratifiziert werden, müssten sofort zusätzliche Überflüge in die Schweiz verlegt werden. In diesem Fall die Sperrzeit über süddeutschem Gebiet um eine Stunde verlängert; anstelle der Nordanflüge müssten Ostanflüge schon um 20 Uhr einsetzen. Diese Variante ist nun bereits im Betriebskonzept vorgesehen. Allerdings nur unter dem Vorbehalt einer allfälligen Ratifizierung des Vertrages. Die Auswirkungen wären minim, hält der Flughafen fest. Die Ausdehnung der Sperrzeiten «hat nur einen geringen Einfluss auf die Fluglärmbelastung gemäss Lärmschutzverordnung».
9 Wie geht es nun weiter?
Die Unterlagen liegen ab Montag bis 18. November öffentlich auf. Es handelt sich um drei verschiedene Dossiers. Das Gesuch zur «Genehmigung einer Änderung des Betriebsreglements» ist auf 16 Zürcher Gemeindeverwaltungen einsehbar, die «Plangenehmigung für den Neubau von Rollwegen» in fünf, und das angepasste SIL-Objektblatt in vier. Sämtliche Dokumente sind auch auf der Internetseite des Bazl zu finden.
10 Wann wird das «Betriebsreglement 2014» in Kraft treten?
Beim letzten Mal hatte es sich um einen jahrelangen Prozess gehandelt, der erst mit einem Bundesgerichtsentscheid beendet wurde. Der Flughafen Zürich geht von einem Zeitraum von fünf bis sieben Jahren aus.