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Region (LiZ)
Zürich
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt Lärmberechnungen für den Flughafen Zürich in den Gemeinden Bachs, Kloten, Rümlang und Winkel öffentlich auf.
Grund dafür ist ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010 und ein neues Lärmberechnungsmodell der EMPA. Das Bundesgericht hatte entschieden, dass der Abdrehpunkt der Flugzeuge am Flughafen Zürich um 300 Meter nach Westen verschoben werden muss. Dadurch wurde die Lärm-Belastung in den Gemeinden verändert und musste neu berechnet werden.
Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Dienstag mitteilte, gibt es nun zusätzlich einige Änderungen wegen eines neuen Berechnungsmodells der EMPA. Es stuft einige weitere Gebiete in den vier Gemeinden als belastet ein, weil der Lärm dort die Grenzwerte überschreitet.
Der Flughafen muss Betroffenen, die in solchen Gebieten leben, Schallschutzfenster bezahlen. Ob dies insgesamt mehr sind als bisher, ist laut Flughafensprecherin Jasmin Bodmer noch unklar. Das Geld für Schutzmassnahmen stammt aus dem Lärmfonds, der durch lärmabhängige Landegebühren geäufnet wird.
Die Bevölkerung in den vier betroffenen Gemeinden hat gemäss der Mitteilung des BAZL die Möglichkeit, die neuen Lärmberechnungen einzusehen und allenfalls dagegen Einspruch zu erheben. Die Einsprachefrist läuft vom 24. Februar bis am 25. März.