Kantonsrat
Motion abgelehnt: Kanton Zürich hält an SKOS-Richtlinien fest

Der Kantonsrat hält an den SKOS-Richtlinien fest und hat eine Motion von FDP, GLP und SVP abgelehnt. Die Motionäre hatten die Aufhebung der Rechtsverbindlichkeit der SKOS-Richtlinien und die Schaffung kantonaler Richtlinien verlangt.

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Wäscheleine vor dem Kantonsratsgebäude.
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Sozialarbeiter wehren sich: Kantonsräte sollen Sozialhilfe nicht schwächen
Die Wäscheleine mit den Unterschriften, welche den SOS-SKOS-Aufruf unterschrieben haben
Kaffee und Gipfeli erwarteten die Kantonsräte

Wäscheleine vor dem Kantonsratsgebäude.

Roland Brunner VPOD

Mit 96 zu 73 Stimmen hat der Kantonsrat eine Motion der FDP, GLP und SVP zur Aufhebung der Rechtsverbindlichkeit der SKOS-Richtlinien abgelehnt. Zahlreiche Abweichler in den Reihen der FDP und GLP sowie 6 Stimmenthaltungen sorgten dafür, dass der Vorstoss bachab geschickt wurde. Hätten die drei Fraktionen im 180-köpfigen Kantonsparlament geschlossen abgestimmt, hätten sie - rein rechnerisch - eine Mehrheit von 96 Stimmen erreicht.

SP, Grüne, CVP, BDP und EVP lehnten die Motion ab. Sie sei entsetzt, dass sich gewisse Politiker auf dem Buckel der Schwächsten profilieren wollten, sagte die Sprecherin der SP. Den Befürwortern gehe es einzig darum, "unseren noch bestehenden sozialen Frieden aufs Spiel zu setzen".

Mit der Motion hätte der Regierungsrat beauftragt werden sollen, die Rechtsverbindlichkeit der SKOS-Richtlinien im Rahmen der Totalrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes und der Verordnung zum Sozialhilfegesetz aufzuheben. Als Alternative forderten die unterzeichnenden Parlamentarier für den Kanton "eigene und flexiblere Richtlinien".

"Eine schnellstmögliche Ablösung und Wiedereingliederung in eine eigenverantwortliche, selbständige Lebensführung" müsse das Ziel der Sozialhilfe sein, hiess es in der Motion. Die heutige Regelung mit Einkommensfreibetrag und Integrationszulagen führe jedoch zu Fehlanreizen mit Schwelleneffekt.

Keine Insellösung

Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) sprach sich gegen die Überweisung aus. Die Motion käme einer Absage an das SKOS-System gleich. Eine Insellösung des Kantons Zürich sei aber keine Lösung, sagte er. "Wenn sie die Motion verabschieden, verabschiedet sich der Kanton Zürich von der sozialpolitischen Diskussion in diesem Bereich."

Fehr wies zudem auf die laufenden Reformbestrebungen innerhalb der Sozialdirektorenkonferenz hin. Im kommenden September würden die überarbeiteten Richtlinien verabschiedet. "Diese werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten".