Zürich
Mehr Standplätze für Fahrende: Regierungsrat verabschiedet Konzept

Im Kanton Zürich sollen mehr Stand- und Halteplätze für Schweizer Fahrende zur Verfügung stehen: Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Konzept verabschiedet, zu dessen Umsetzung richtet er eine neue Fachstelle ein.

Drucken
Für Fahrende sollen im Kanton Zürich mehr Stand- und Durchgangsplätze geschaffen werden. (Symbolbild)

Für Fahrende sollen im Kanton Zürich mehr Stand- und Durchgangsplätze geschaffen werden. (Symbolbild)

Martin Toengi

"Stand- und Durchgangsplätze bilden eine wichtige Voraussetzung für die fahrende Lebensweise", heisst es im Konzept, das der Regierungsrat in der vergangenen Woche verabschiedet und nun im Internet veröffentlicht hat.

Derzeit gibt es im Kanton Zürich vier Standplätze und acht Durchgangsplätze. "Dieses Angebot vermag den tatsächlichen Bedarf nicht zu decken, was der schweizweiten Situation entspricht", heisst es im entsprechenden Regierungsratsprotokoll.

Zudem seien die bestehenden Plätze oft zu klein, würden keine ausreichende Infrastruktur aufweisen und könnten zeitlich nur beschränkt benutzt werden.

Neue Plätze und spontaner Halt

Um die Situation zu verbessern, sollen nun gemäss Konzept insbesondere die bestehenden Durchgangsplätze auf 10 bis 15 Stellplätze erweitert werden. Zudem sollen sie mit den erforderlichen Sanitäranlagen ausgestattet und an Wasser, Abwasser und Strom angeschlossen werden.

Zusätzlich zu diesem bestehenden Angebot soll ein neuer Standplatz im Zürcher Oberland bezeichnet und erstellt werden. Gesucht werden im Weiteren fünf Durchgangsplätze in den Regionen Glattal, Winterthur, Unterland und Zürich.

Gemäss Konzept soll auch der spontane Halt "als wichtige Alternative zu Durchgangsplätzen ermöglicht werden": Ein- bis zweimal im Jahr sollen Private inbesondere auf Bauernhöfen ein passendes Areal für rund vier Wochen an kleinere oder grössere Gruppen von Fahrenden vermieten können.

Es sei davon auszugehen, dass dieser spontane Halt als "zulässige, nicht baubewilligungspflichtige Nutzung ausserhalb der Bauzone" aufgefasst werden könne - er bedürfe aber einer polizeirechtlichen oder anderweitigen Bewilligung durch die Gemeinde. Heute seien die Rahmenbedingungen oft ungeklärt, heisst es im Konzept. Es seien Grundlagen wie Muster für Mietverträge und Merkblätter zur reibungslosen Abwicklung zur Verfügung zu stellen.

Fachstelle als Schnittstelle

Zur Koordination sieht der Regierungsrat eine Fachstelle vor, die innerhalb des Amtes für Raumsiedlung in der Baudirektion angesiedelt wird. Sie soll als wichtige Schnittstelle zwischen den kantonalen Ämtern und Behörden, den Gemeinden, dem Bund, den Fahrenden und deren Organisationen, den Medien wie auch den interessierten Bevölkerungskreisen dienen.

Die Fachstelle soll unter anderem die nötigen Schritte zur Sicherung und Sanierung bestehender Plätze, zur Standortevaluation und zum Bau neuer Plätze einleiten. Zudem wird sie als Beratungs- und Anlaufstelle für Regionen und Gemeinden wirken.

Die Fachstelle wird über das laufende Budget finanziert. Für die Sanierung und die Schaffung der Halteplätze für Schweizer Fahrende sollen insbesondere Mittel aus dem Strassenfonds verwendet werden.