Die Aufstockung des Sportfonds erfolgt durch eine Umverteilung zulasten des Lotteriefonds, aus dem kulturelle, soziale und ökologische Projekte unterstützt werden. Statt 79 erhält dieser künftig nur noch 70 Prozent der dem Kanton Zürich zustehenden Erträgen von Swisslos (Interkantonale Landeslotterie).
Gegen die Gesetzesänderung hatten sich in erster Lesung Grüne und AL ausgesprochen, weil auf Bundesebene in absehbarer Zeit ein Gesetz über Geldspiele in Kraft tritt. Dieses sieht vor, dass Lotteriegelder nicht mehr in die allgemeine Staatsrechnung der Kantone einfliessen dürfen. In der Schlussabstimmung stimmten jedoch lediglich noch zwei grüne Mitglieder gegen die Revision des CRG.
Aus dem von der Sicherheitsdirektion verwalteten Sportfonds wird der Jugend-, Breiten und Amateursport unterstützt. Rund ein Drittel des Geldes geht an den Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) und die ihm angeschlossenen Verbände und Vereine.
Zudem werden aus dem Fonds Beiträge ausgerichtet für die Nachwuchsförderung sowie für Projekte und Anlässe. Der Betriebsbeitrag für das Sportzentrum Kerenzerberg ermöglicht "sportfreundliche Tarife".
Mit der Neuverteilung der Gelder, wie sie nun vom Kantonsrat beschlossen wurde, wären im vergangenen Jahr 23,8 Millionen statt 16,7 Millionen Franken in den Sportfonds geflossen.