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Region (LiZ)
Zürich
Die Besetzung des Zürcher Labitzke-Areals hat für 21 Personen ein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Zürich hat sie zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt.
Vier Besetzer wurden wegen Hausfriedensbruch verurteilt, wie es bei der Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda hiess. Alle sind aber wieder auf freiem Fuss. Bei fünf weiteren kam zum Straftatbestand Hausfriedensbruch auch noch Gewalt und Drohung gegen Beamte dazu. In einem Fall wurde noch nicht entschieden. Diese zehn Besetzer widersetzten sich am vergangenen Donnerstag der Räumung des Fabrik-Areals.
Weitere zwölf Strafbefehle gab es gegen jene Besetzer, die am Dienstag vor der Räumung die Hohlstrasse blockiert hatten. Sie wurden wegen Nötigung und Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration verurteilt. Gegen drei weitere Blockade-Teilnehmer ist bereits in anderen Kantonen ein Verfahren hängig, weshalb diese dorthin weitergeleitet wurden.
Zwischen 150 und 180 Tagessätze
Gemäss dem zuständigen Staatsanwalt betragen alle bedingten Geldstrafen zwischen 150 und 180 Tagessätze, wobei sich die Höhe des einzelnen Tagessatzes nach dem Wohlstand der Verurteilten richtet.
Die meisten Verurteilten sind Schweizer aus dem Kanton Zürich. Einige wenige kamen aus umliegenden Kantonen auf das besetzte Areal. Vereinzelte haben offiziell keinen festen Wohnsitz.
Mobimo muss Abfallentsorgung selber bezahlen
Auf dem einst besetzten Areal waren am Montag immer noch die Aufräumarbeiten im Gang. Die Immobilienfirma Mobimo, die das Gelände überbauen will, rechnet mit Abfall-Entsorgungskosten von rund 150'000 Franken, wie es dort auf Anfrage hiess.
Bezahlen muss die Entsorgung die Mobimo selber. Weil der Abfallberg auf privatem Areal liegt, ist der Staat nicht zuständig.