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Region (LiZ)
Zürich
In der Richterswiler Kernzone hat ein Bauherr statt den von der Gemeinde geforderten Holzfenster Kunststofffenster eingebaut. Er muss sie nicht auswechseln, hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden. Das wäre unverhältnismässig - die Fenster liessen sich ja kaum unterscheiden.
Der Ersatzneubau eines Mehrfamilienhauses wurde in der Kernzone und in einem Ortsbild von überkommunaler Bedeutung erstellt. Natürlich gelten hier besondere Auflagen: Bauten, Anlagen und Umschwung müssen sich sowohl in ihrer Gesamtwirkung als auch in einzelnen Aspekten - wie Dachform, Farbgebung und Gliederung - besonders gut einordnen.
In der kommunalen Bau- und Zonenordnung heisst es zudem: "Die Fenster, Fensterläden und Türen müssen in Anordnung und Detailgestaltung der ortsüblichen Bauweise entsprechen".
Beim neuen Mehrfamilienhaus in der Kernzone kritisierte die Planungs- und Baukommission von Richterswil, dass Kunststofffenster eingebaut wurden. Diese seien "ortsunüblich" befand sie und ordnete deren Ersatz an.
Kunststofffenster würden sich in der Tat oft von Holzfenstern unterscheiden, hält das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in seinem am Dienstag veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Urteil fest. Eine Verweigerung von Kunststofffenstern wäre deshalb durchaus zulässig.
Doch wie das Gericht beim Begutachten verschiedener Bilder festgestellt hat, fehlen im vorliegenden Fall den Kunststofffenstern die ansonsten typischen Auffälligkeiten.
So würden sie keinen breiteren Rand aufweisen, und auch die ansonsten üblichen schwarzen Gummidichtungen seien nicht sichtbar. "Werden die eingebauten Kunststofffenster aussen noch gestrichen, so unterscheiden sie sich in ihrer äusseren Erscheinung nicht mehr von Holzfenstern", hält das Verwaltungsgericht fest.
Damit liege keine optisch wahrnehmbare Beeinträchtigung vor und die Gesamtwirkung des Ersatzneubaus werde nicht geschmälert: "Damit bleibt kein Raum mehr für die Anordnung, die Fenster zu ersetzen", gibt das Verwaltungsgericht dem Bauherrn diesbezüglich recht.