Sanierung des Bezirksgebäudes in Baden: Es werde viel zu grosszügig budgetiert, sagt SVP-Fraktionspräsident Daniel Glanzmann.
Anfang Monat bewilligte der Badener Einwohnerrat einen Kredit von zwei Millionen Franken für die Fassadensanierung des Bezirksgebäudes beim Schulhausplatz. Auch die SVP-Vertreter gaben grünes Licht – Fragen hat Fraktionspräsident Daniel Glanzmann dennoch. Er stellte sie bereits während der Sitzung, doch mit den Antworten war er nicht zufrieden, weshalb er nun noch einen schriftlichen Vorstoss eingereicht hat.
Seine Frage – oder vielmehr Kritik – betrifft den Umgang mit Honorarkosten für Architekten. «Im Kostenvoranschlag sind Honorare von 275000 Franken vorgesehen, was rund 16 Prozent der gesamten Baukosten entspricht. Eine derartige Summe wäre angemessen für einen Neubau oder eine umfassende Sanierung. «Aber nicht für ein Facelifting, für das man als Privatperson nicht einmal einen Architekten engagieren würde», sagt Glanzmann, der beruflich als Berater für Bauherren tätig ist. In anderen Worten: Das eingeplante Honorar sei viel zu hoch. Von der Stadt Baden, die finanziell auch nicht mehr wie einst auf Rosen gebettet sei, wünsche er sich präzisere Kostenvoranschläge.
Beim Bezirksgebäude wird 25 Jahre nach seiner letzten Sanierung in erster Linie die Fassade erneuert. «Die baulichen Eingriffe werden minimal sein, und es wird Bauphasen geben, bei denen für Architekten ein Besuch pro Woche auf der Baustelle reichen wird», rechnet Glanzmann vor. Schon als Mitglied der Finanzkommission habe er den Finger immer wieder auf die in seinen Augen zu hohen prognostizierten Honorare gelegt, ohne dass sich an dieser Praxis etwas geändert habe.
Das Bezirksgebäude steht unter kantonalem Denkmalschutz. Darin befinden sich die Räumlichkeiten der Kantonspolizei – und das Bezirksgefängnis. Gegen einen weiteren Budgetposten im Kostenvoranschlag hat Glanzmann nichts einzuwenden: 227500Franken werden für die Bewachung des Gefängnisses verwendet – während der Standzeiten des Gerüstes sind spezielle Sicherheitsmassnahmen erforderlich. Auch das Dach könnte eine Auffrischung gebrauchen, konkret eine verbesserte Dämmung. Doch dessen Sanierung sei «aufgrund der Nutzung des Dachgeschosses als Gefängnis nicht unter Betrieb umsetzbar», heisst es im Projektbeschrieb der Stadt.
Stadtrat Philippe Ramseier (FDP): «Die Prozentzahl, die wir als Honorar für die Architekten und Bauleitung vorsehen, ist keine Erfindung von uns, sondern entspricht der Honorarordnung des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.» Es handle sich um ein denkmalgeschütztes Objekt, weswegen ein besonders vorsichtiger Umgang notwendig sei. Die Abteilung Immobilien werde aber versuchen, so viele Leistungen wie möglich intern zu erbringen. «Darum wird das externe Honorar wohl noch stark sinken.»