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Zürich
Dürnten ZH -Auf die 250'000 Franken, die ein Hilfsarbeiter in Dürnten ZH erhält, erhebt der Kanton Zürich keine Steuer. Es liege keine steuerbare Schenkung vor, ist die Begründung. Der 41-Jährige hatte über Jahre viel zu viel Steuern bezahlt.
Die Gemeindeversammlung hatte Anfang Juni beschlossen, dem Hilfsarbeiter als Genugtuung und Schadenersatz 250'000 Franken zu zahlen. Zudem sollte die Gemeinde allenfalls vom Kanton geforderte Steuern auf der Zahlung übernehmen.
Nun hat das Kantonale Steueramt das Verfahren der rechtlichen Prüfung abgeschlossen, wie es in einer auf der Gemeinde-Website aufgeschalteten Mitteilung heisst. Das Steueramt kam zum Schluss, bei der Zuwendung liege keine steuerbare Schenkung vorl und deshalb werde keine Schenkungssteuer anfallen.
Der Dürntner Gemeinderat zeigt sich in seiner Mitteilung gleichzeitig erleichtert und erfreut. Er will den Betrag überweisen, sobald der Beschluss rechtskräftig ist.
Der 41-jährige Hilfsarbeiter hatte wegen Überforderung nie eine Steuererklärung eingereicht - obwohl er immer wieder gemahnt wurde. Die Einschätzung der Steuerbehörden stieg Jahr für Jahr. Erst ein Bericht von "Beobachter TV" im November 2014 brachte Bewegung in die verfahrene Situation.