Startseite
Region (LiZ)
Zürich
Grünes Licht für Gemeindefusion von Elgg und Hofstetten: Der Zürcher Kantonsrat genehmigte den Zusammenschluss der beiden Politischen Gemeinden am Montag einstimmig. Damit kann dieser planmässig auf den 1. Januar 2018 erfolgen.
"Wir bestimmen hier über etwas, das quasi schon umgesetzt ist", sagte der Elgger Kantonsrat Christoph Ziegler (EVP). Gegen 300 Pendenzen seien in den vergangenen Monaten im Gemeinderat abgearbeitet worden. "Die Budgets sind zusammengeführt, die Gemeindebehörden bestellt", sagte Ziegler.
So sprachen sich dann auch alle Fraktionen für den Zusammenschluss aus. Wichtig sei, dass der Wille des Volkes im Zentrum stehe und ein Zusammengehen nicht von oben diktiert werde, hiess es etwa von Seiten der SVP. Wer heiraten wolle, den solle man nicht daran hindern, sagte die Sprecherin der Grünen.
Die Bevölkerung stünde solchen Fusionen zunehmend positiv gegenüber, sagte Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP). "Wir können also mutig voranschreiten." Der Rat sprach sich dann auch mit 169 zu 0 Stimmen für den Zusammenschluss aus.
Die Stimmberechtigten der Gemeinden Elgg (4300 Einwohner) und Hofstetten (500 Einwohner) hatten der Fusion im Januar 2017 an der Urne zugestimmt. Der Zürcher Regierungsrat unterstützte die Pläne: Die erweiterte Gemeinde sei in der Lage, ihre Aufgaben selbstständig zu erfüllen und ihrer Bevölkerung zeitgemässe Dienstleistungen zu bieten, hielt er fest.
Andere geplante Fusionen im Kanton verlaufen derzeit weniger reibungslos. So hat zwar auch in Hirzel und Horgen das Stimmvolk einer Fusion klar zugestimmt - und auch der Regierungsrat gab mit seiner Genehmigung des Fusionsvertrags bereits grünes Licht. Doch laufen dort immer noch Rechtsverfahren.
Mit einer Gemeindebeschwerde hatten sich nämlich Fusionsgegner an den Bezirksrat gewandt. Nach dessen negativen Entscheid gelangten sie ans Verwaltungsgericht. Und nachdem auch dieses als zweite Instanz die Beschwerde abwies, muss sich nun das Bundesgericht damit befassen.
Laut Regierungsrat haben die verbleibenden Rechtsmittel aber keine aufschiebende Wirkung, "insbesondere der vom Bezirksrat Horgen neu zu beurteilende Stimmrechtsrekurs", wie er kürzlich mitteilte. Der Kantonsrat solle deshalb den Vertrag ebenfalls genehmigen, "damit der Zusammenschluss rechtzeitig auf 1.1.2018 in Kraft treten kann".