Waldbrandgefahr
Kanton Zürich gibt Feuerwerk-Erlaubnis für 1. August

Im Kanton Zürich können am Nationalfeiertag Höhenfeuer und Feuerwerke gezündet werden. Aufgrund der Regenfälle der letzten Tage habe sich die Waldbrandgefahr nicht weiter verschärft.

Drucken
1. August.JPG

1. August.JPG

Keystone

Dank der Niederschläge der vergangenen Tage ist die Gefahrenstufe der Waldbrandgefahr im Kanton Zürich auf "erheblich" geblieben. Dies bedeutet, dass Feuermachen und das Zünden von Feuerwerk unter Einhaltung von Vorsichtsmassnahmen erlaubt ist. Vor allem Freunde des Feuerwerks haben die Nachricht sehnlichst erwartet.

Gemeinden könnten jedoch auf ihrem Territorium "bei besonderer Gefahrenlage" ein Feuerverbot anordnen.

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern und beim Feuern im Freien sei trotzdem weiterhin grösste Vorsicht geboten, insbesondere in Waldesnähe und im Wald. So ruft die Baudirektion zum verantwortungsvollen Umgang beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf. Zu trockenen Wiesen und Getreidefeldern sollte ein Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Auch Grillfeuer dürfen nur in bestehenden, festen Feuerstellen entfacht werden und müssen permanent beobachtet werden. Vor dem Weggehen müssen die Feuer vollständig gelöscht werden.

Sollte ein unbewachtes Feuer entdeckt werden, so bittet die Baudirektion, umgehend die Feuerwehr zu informieren.