Dübendorf
Kanton setzt Gestaltungsplan für Innovationspark fest

Die Pläne für den Innovationspark auf dem Flugplatz Dübendorf werden konkreter. Die Baudirektion hat den kantonalen Gestaltungsplan festgesetzt. Dieser regelt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erste Etappe.

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 Lothar Zioerjen, Stadtpräsident von Dübendorf, Lino Guzzella, Praesident ETH Zürich und Carmen Walker Spaeh, Regierungsrätin des Kantons Zürich sprechen zum "Innovationspark Zürich" an einer Medienkonferenz in Dübendorf.
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 Auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf entsteht in den nächsten Jahren der Innovationspark Zürich.
 Es geht voran mit dem Innovationspark.
Innovationspark Zürich

Lothar Zioerjen, Stadtpräsident von Dübendorf, Lino Guzzella, Praesident ETH Zürich und Carmen Walker Spaeh, Regierungsrätin des Kantons Zürich sprechen zum "Innovationspark Zürich" an einer Medienkonferenz in Dübendorf.

KEYSTONE/Walter Bieri

Insgesamt ist für den Innovationspark eine Fläche von rund 70 Hektaren vorgesehen. Die erste Etappe konzentriert sich auf den nordwestlichen Bereich des Gebiets und umfasst rund 36 Hektaren, wie die kantonale Baudirektion am Freitag mitteilte.

Wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan besteht, können die Stadt Dübendorf und die Gemeinde Wangen-Brüttisellen allfällige Bewilligungen für Bauvorhaben im Zusammenhang mit dem Innovationspark erteilen.

Der Gestaltungsplan "Innovationspark Zürich" ist mit den Sachplänen des Bundes abgestimmt. Die Standortgemeinden und die Region Glattal wurden in die Erarbeitung einbezogen. Die Grundlage bildete ein Richtprojekt des Architekturbüros Hosoya Schaefer Architects.

Festgehalten sind konkrete Angaben über die Anzahl und Lage von Baufeldern sowie die Art der Nutzung. Ausserdem werden gestalterische Vorgaben gemacht und die Auswirkungen auf das regionale Verkehrsnetz geklärt.

Der Gestaltungsplan lag vom 23. Januar bis 25. März 2015 öffentlich auf. Während dieser Zeit konnte sich jedermann dazu äussern. Insgesamt gingen 205 Einwendungen ein. Diese bezogen sich vor allem auf den Denkmal- und den Naturschutz, wie es in der Mitteilung heisst.

Anschliessend hat die Baudirektion den Gestaltungsplan überarbeitet und nun festgesetzt. Er wird zusammen mit dem Bericht zu den Einwendungen und weiteren Unterlagen für 30 Tage ab dem 18. August aufgelegt. Gehen keine Einwendungen ein, kann er im Herbst in Kraft treten.