Die kantonale Baudirektion hat die neue Bau- und Zonenordnung (BZO) 14 der Stadt Zürich mit Ausnahme von zwei Punkten genehmigt. Mit dem revidierten Plan- und Regelwerk reagiert die Stadt auf die drängenden raumplanerischen Herausforderungen. Als nächster Schritt wird die BZO 14 publiziert und die Rekursfrist beginnt.
Ein Blick über die Stadt Zürich zeigt: Die Stadt boomt seit Jahren. Im Westen ragen neue Hochhäuser wie der Prime Tower und der Mobimo Tower aus Neubausiedlungen zum Himmel, gleich neben dem Hauptbahnhof wächst mit der Europaallee ein neues Quartier. Und der Boom geht weiter: Bis 2030 rechnen die Statistiker mit 80 000 zusätzlichen Einwohnern, wie Hochbauvorsteher André Odermatt (SP) am Mittwoch vor den Medien sagte.
Mit ihrer nun vom Kanton grösstenteils genehmigten neuen Bau- und Zonenordnung (BZO) könne die Stadt das erwartete Wachstum auffangen. Aufzonungen sind dafür gemäss Odermatt nicht nötig: Schon die letzte BZO aus dem Jahr 1999 hätte ein Wachstum in der gleichen Grössenordnung bis 2030 ermöglicht. «Die neue BZO schafft Spielraum, den die wachsende Stadt braucht und sichert Qualitäten, die die Stadt Zürich ausmachen», lobte der SP-Stadtrat das Werk, das ihn seit seinem Amtsantritt im Jahr 2010 beschäftigt.
Einen ersten Entwurf dazu hatte der Stadtrat 2012 vorgelegt. Im November 2016 genehmigte das Stadtparlament die überarbeitete BZO. Über 3500 Anträge waren laut Odermatt dazu aus der öffentlichen Auflage eingegangen. «Rund die Hälfte davon konnten wir berücksichtigen.»
Im Juli erhielt der Stadtrat nun von Baudirektor und Regierungspräsident Markus Kägi (SVP) die Genehmigung des Kantons für die neue Stadtzürcher BZO. Allerdings mit zwei Ausnahmen:
Die neue BZO kann laut Odermatt auch unter Ausklammerung der beiden strittigen Punkte in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass keine Rekurse eingehen. Die 30-tägige Rekursfrist beginnt am 1. September.
Als wichtige Neuerungen der revidierten Bau- und Zonenordnung hob Odermatt folgende Punkte hervor:
Da Zürich laut den Prognosen der Statistiker auch nach 2030 weiter wachsen dürfte, erarbeitet der Stadtrat derzeit zudem erstmals einen kommunalen Richtplan. «Er soll aufzeigen, wo Potenzial für weitere Verdichtung vorhanden ist», so Odermatt. Konkret nannte er die Quartiere Altstetten und Zürich-Nord als künftige Verdichtungs-schwerpunkte.
Am 4. März 2018 wird in Zürich gewählt. Und wie schon vor vier Jahren will die FDP auch jetzt die Wohnbaupolitik zum Wahlkampfthema machen: «Eine wichtige Forderung der FDP ist im Wahlkampf die Aufstockung um ein zusätzliches Geschoss», hielt sie gestern per Communiqué fest.
«Nur so kann die Stadt Zürich die Herausforderungen der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung meistern.» Und nur der Bau von mehr Wohnungen verringere den Druck auf die Mieten. Mit der neuen Bau- und Zonenordnung (BZO) sei ein erster Schritt getan. «Der zweite muss die Diskussion um Verdichtung sein.» FDP-Stadtratskandidat Michael Baumer, der im Gemeinderat als Kommissionspräsident in die Diskussion um die BZO involviert war, gab sich aber versöhnlich: Die neue BZO könne einen Beitrag zur qualitativen Entwicklung der Stadt leisten, sagte er am Mittwoch. Und: «Es ist erfreulich, dass dies ohne Grabenkämpfe gelungen ist.»
Der Stadtzürcher Hauseigentümerverband (HEV) begrüsst die Genehmigung der BZO mit den Worten: «Kein grosser Wurf – aber endlich Klarheit.» Weiter heisst es im HEV-Communiqué: «Die Vorlage beschreitet einen pragmatischen Weg. Mehr aber nicht: Sie setzt kaum Anreize oder Signale im Bereich der Stadtentwicklung.» (mts)