Kantonsrat
«Ja zu fairen Gebühren» - Sie sollen nicht höher als der Aufwand sein

Eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrates empfiehlt die beiden Initiativen unter dem Titel «Ja zu fairen Gebühren» zur Annahme. Einen Gegenvorschlag wird es nicht geben.

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Weil die Anliegen gleichzeitig sowohl in die Kantonsverfassung als auch in das Gemeindegesetz eingreifen, wurde die Gebühren-Initiative in zwei einzelne Vorlagen aufgeteilt. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.

Weil die Anliegen gleichzeitig sowohl in die Kantonsverfassung als auch in das Gemeindegesetz eingreifen, wurde die Gebühren-Initiative in zwei einzelne Vorlagen aufgeteilt. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.

Keystone

Mit den beiden Initiativen unter dem gemeinsamen Titel «Ja zu fairen Gebühren» wollen der kantonale Gewerbeverband (KGV) und der kantonale Hauseigentümerverband (HEV) erreichen, dass der «staatliche Gebührenwahn» gestoppt wird.

Die Gebühren - von der Abfall- bis zur Baubewilligungsgebühr - seien seit 1990 um satte 90 Prozent gestiegen, also deutlich stärker als Teuerung und Wirtschaftswachstum, sagte SVP-Kantonsrat Arnold Suter. Suter ist sowohl im HEV als auch im KGV aktiv.

Die Erträge durch Gebühren seien in den letzten Jahren kräftig erhöht worden. Was früher über Steuern finanziert worden sei, werde heute durch Gebühren gedeckt, sagte Suter weiter. Während Steuern aber demokratisch legitimiert seien, also von Parlament oder Gemeindeversammlung genehmigt, seien Gebühren dies nicht.

Werner Scherrer (FDP, Bülach) wiederum kritisierte, dass mit Hilfe von Gebührenerhöhungen marode Gemeindekassen saniert würden. Als Beispiel nannte er die Stadt Winterthur, die ihre Baubewilligungsgebühren anheben will. Am 28. September wird das Stimmvolk darüber abstimmen, weil von bürgerlicher Seite das Behördenreferendum eingereicht wurde.

«Scheindemokratie» und «Bürokratiemonster»

Der HEV und der KGV verfolgen mit ihren Initiativen zwei Anliegen: Zum einen sollen die Gebühren alle vier Jahre in einem Gebührenkatalog erfasst und dem Parlament oder der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Zum andern fordert die Initiative ein striktes Kostendeckungsprinzip. Gebühren, die höher sind als der Aufwand, der durch diese Leistung entsteht, sollen einzeln genehmigt werden. Weil diese Anliegen sowohl in die Kantonsverfassung als auch in das Gemeindegesetz eingreifen, mussten die Initianten zwei separate Initiativen einreichen: eine für das Anliegen auf Kantonsebene, eine zweite, identische für die Gemeindeebene.

Kopfschütteln bei den Linken

Bei der linken Ratsseite und bei einzelnen Mitte-Vertretern sorgt das Anliegen aber für Kopfschütteln. «Wo kämen wir da hin, wenn Parlament und Gemeindeversammlungen jede Gebühr genehmigen müssten», sagte Walter Schoch (EVP, Bauma). «Das ist eine Scheindemokratie.» Die AL bezeichnete das Anliegen als «Bürokratiemonster». Dass ausgerechnet der Gewerbeverband so etwas vorschlage, sei erstaunlich, sagte Markus Bischoff.

Martin Graf: «Gebühren sind demokratisch legitimiert»

Auch Justizdirektor Martin Graf (Grüne) warnte bei einem «Ja» des Volkes vor einem riesigen Aufwand und einer Flut gesetzgeberischer Konflikte. Das Anliegen sei unvernünftig, nicht umsetzbar und widerspreche jeder Logik unseres Justizsystems.

Während die Bürgerlichen die Gebühren als demokratisch nicht legitimiert sehen, sind sie das nach Ansicht des Grünen Regierungsrates durchaus. Alle Gebühren hätten schliesslich eine gesetzliche Grundlage, die demokratisch definiert worden sei. Als Beispiel nahm er die Abfallgebühr. Diese sei in der Abfallverordnung festgehalten, und diese wiederum sei vom Parlament oder von der Gemeindeversammlung genehmigt worden und damit durchaus demokratisch legitimiert. «Wer die Abfallgebühren zu hoch findet, soll einfach in seiner Gemeinde die Abfallverordnung ändern.»

Seine Argumente zeigten jedoch keine Wirkung: Die Bürgerlichen setzten sich durch. Damit empfiehlt nun der Kantonsrat beide Vorlagen. Jetzt muss das Stimmvolk entscheiden.